Umsatzsteuer behalten?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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null
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Registriert: 19. Sep 2016, 12:59

Umsatzsteuer behalten?

Beitrag von null »

Hallo zusammen,

seit zwei Jahren berate ich Privatpersonen hin und wieder bei Computerproblemen und verdiene dabei etwas Geld. Im Jahr dürfte sich der Betrag auf maximal 600 € belaufen. Die erbrachten Leistungen liste ich in Rechnungen auf, die dann von den Klienten bezahlt werden. Auf jeder Rechnung steht ganz unten "Ich bin nicht umsatzsteuerpflichtig".

Dazu habe ich folgende Fragen:

1.) Das Finanzamt weiß nichts von dieser Tätigkeit. Ist das in Ordnung? Immerhin sind die Einkünfte verschwindend gering und es handelt sich um einen Job à la "bar auf die Kralle". Rechnungen schreibe ich nur, damit die Kunden die Beträge eventuell von der Steuer absetzen können.

2.) Einer meiner Kunden machte mich darauf aufmerksam, dass ich doch 19% Umsatzsteuer berechnen könnte. Diese müsste ich als Kleinunternehmer gar nicht bezahlen und könne diese daher behalten. Damit würde für mich mehr rausspringen. Da er meine Dienste von der Steuer absetzen könne, würde er die 19% wieder zurück bekommen. Ist das legal bzw. empfehlenswert?

Danke
muemmel
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Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Umsatzsteuer behalten?

Beitrag von muemmel »

1. Nein, das ist Steuerhinterziehung.
2. Und das ist Hinterziehung von Umsatzsteuer.

By the way wird das dann auch früher oder später auffliegen, da Sie ja Rechnungen schreiben...
null
Beiträge: 4
Registriert: 19. Sep 2016, 12:59

Re: Umsatzsteuer behalten?

Beitrag von null »

Selbst bei solch geringen Summen handelt es sich um Steuerhinterziehung? Immerhin zahle ich ja keiner Steuer darauf. Der Lohn befindet sich sicherlich im Freibetragsraum.

Danke
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Umsatzsteuer behalten?

Beitrag von schlauelia »

Sie haben ja tolle Tippgeber!Die auch nicht rechnen können! Wer 100,-- + 19% an Sie zahlt, bekommt die 19% wieder und hat daher nur 100,-- Betriebsausgabe. Wenn Ihre Rechnung nur 100,-- ist, hat der Kunde auch nur 100,-- Betriebsausgabe!!

Wer USt berechnet, muss sie auch abführen - und ist dann sofort für 5 Jahre an diese Option gebunden, da ja offensichtlich Einnahmen unter 17,500,-- vorliegen. Gerade USt wird überprüft und nur weil es wenig in Ihren Augen ist, soll es keine Hinterziehung sein???? Es gibt Kontrollmitteilungen von Finanzamt an Finanzamt und da kommt es oft vor, dass auch eine kleine Rechnung überprüft wird!

Welcher" Lohn" soll sich im Freibetragsraum befinden? Sie meinen vielleicht, wenn der Gesamtgewinn eines Jahres unter 410,-- liegt und man ansonsten nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat, greift der Härteausgleich, der bis zu 410,-- zu einer steuerlichen Freistellung führt. ABER: man muss diese Einkünfte erklären - sonst ist es Hinterziehung!

Also nicht auf dubiose Tippgeber hören!

Lia
null
Beiträge: 4
Registriert: 19. Sep 2016, 12:59

Re: Umsatzsteuer behalten?

Beitrag von null »

Danke für Ihre Hilfe. Mein Tippgeber ist des Rechnens jedoch mächtig: Meine Auftraggeber zahlen 100 € + 19% Ust. Letzere setzen sie ab und zahlen daher in der Tat effektiv nur 100 €. Der Unterschied ist aber, dass ich 19 % mehr einnehme. Der Vorteil liegt also auf meiner Seite, nicht auf der meines Tippgebers.

Sie schreiben "Wer USt berechnet, muss sie auch abführen". Das leuchtet ein. Jedoch habe ich mich selbst schlau gemacht und möchte zu meiner Verteidigung das Gesetz heranziehen. Paragraph 19 UstG besagt:

Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern [...] nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat ...

Unter den "darauf entfallenden Steuern" verstehe ich auch die Umsatzsteuer. Ich erhebe sie also, aber da ich den Freibetrag nicht überschreite, muss ich sie nicht abführen.

Wie ist Ihre Meinung dazu?
poohchen
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Registriert: 25. Aug 2010, 12:48

Re: Umsatzsteuer behalten?

Beitrag von poohchen »

Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern [...] nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat ...
Die Umsatzsteuer darf von Kleinunternehmern nicht erhoben werden, so hast du es doch selber zitiert. Wird sie erhoben so schuldest du sie gleichzeitig dem Finanzamt. Die Umsatzsteuer ist IMMER ein durchlaufender Posten für Unternehmer, ein Erheben und Einbehalten ist definitiv Steuerhinterziehung. Und dass das auf Grund von Kontrollmitteilung raus kommen kann wurde ja schon gesagt......
null
Beiträge: 4
Registriert: 19. Sep 2016, 12:59

Re: Umsatzsteuer behalten?

Beitrag von null »

poohchen hat geschrieben:
Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern [...] nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat ...
Die Umsatzsteuer darf von Kleinunternehmern nicht erhoben werden, so hast du es doch selber zitiert.
Der zitierte Gesetzesauszug steht im passiv, wobei das Finanzamt die Umsatzsteuer vom Unternehmer erhebt. In Ihrer Auslegung erhebt der Kleinunternehmer die Ust. Dies stellt den Sachverhalt anders da. Vielleicht ist dies eine Finesse der deutschen Sprache, über die man sich streiten kann. Meiner Interpretation nach schließt der Paragraph mein "Vorhaben" nicht aus.

Dennoch liegt es wohl auf der Hand, dass Sie recht haben und dass das Gesetz so erstellt worden ist, wie Sie es beschreiben. Daher werde ich mich auch so danach verhalten. Vielen Dank für Ihre Hilfe!
poohchen
Beiträge: 58
Registriert: 25. Aug 2010, 12:48

Re: Umsatzsteuer behalten?

Beitrag von poohchen »

Nicht das Fianzamt erhebt die Umsatzsteuer sondern der Unternehmer erhebt sie für das Finanzamt. Auch das haben Sie doch schon selber geschrieben:
Ich erhebe sie also, aber da ich den Freibetrag nicht überschreite, muss ich sie nicht abführen.
Sie sind der Unternehmer! Und damit schließt dies sehr wohl Ihr Vorhaben aus.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Umsatzsteuer behalten?

Beitrag von muemmel »

Immerhin zahle ich ja keiner Steuer darauf. Deswegen ist es ja Hinterziehung, weil Sie das nicht tun.
Der Lohn befindet sich sicherlich im Freibetragsraum. Nein.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Umsatzsteuer behalten?

Beitrag von StephanM »

Als Kleinunternehmer dürfen sie keine Umsatzsteuer ausweisen, sonst greift §14c UStG, bzw. dieses könnte vom Finanzamt auch als Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung gesehen werden (konkludentes Handeln).
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