Rechnungen ohne Umsatzsteuer, FA fordert Umsatzsteuererkl. trotz Kleinunternehmer-Regelung

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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MrFinch
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Registriert: 9. Sep 2016, 20:07

Rechnungen ohne Umsatzsteuer, FA fordert Umsatzsteuererkl. trotz Kleinunternehmer-Regelung

Beitrag von MrFinch »

Ich bin Angestellter, habe aber seit vielen Jahren nebenbei ein Gewerbe angmeldet, mit dem ich nebenbei in einer selbständigen Dienstleistung ein wenig Geld einnehme. Ich wende außerdem die Kleinunternehmer-Regelung an, weise auf meinen Rechnungen also keine Umsatzsteuer aus. Ich mache seit Jahren meine Steuererklärung selbst über ELSTER bzw. WiSo Steuer und musste dabei noch nie eine Umsatzsteuererklärung abgeben.
Nun schrieb mir das Finanzamt, dass ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben solle, obwohl ich nur 5.520 Euro in 2015 eingenommen habe (die Summen bewegen sich jedes Jahr in diesem Bereich, also weit unter den 17.500 Euro, die mich umsatzsteuerpflichtig machen würden.
Ich antwortete also auf der Rückseite des Schreibens des Finanzamts, dass ich keine Umsatzsteuer ausweise und deswegen nicht umsatzsteuerpflichtig bin.
Nun kam ein erneutes Schreiben vom Finanzamt, ich solle bis zur Frist (die kommenden Mittwoch endet) die Umsatzsteuererklärung einreichen, da ich das dennoch machen müsste.

Frage: Stimmt das und warum wollen die das erst jetzt dieses Jahr, nach 8 Jahren? Und wenn ja, was muss ich da überhaupt eintragen? Im Schreiben des Finanzamts stand irgendwas von Anlage G Zeile 24/25, aber was genau muss ich da reinschreiben? Reicht es, wenn ich da nochmal die 5.520 Euro Einnahmen nenne oder was muss da eingetragen werden?
Sie verlangen außerdem von mir, dass ich das elektronisch übermitteln solle, aber in Elster im WiSo-Steuerprogramm finde ich den entsprechenden Punkt / Zeile überhaupt nicht.

Beste Grüße
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Rechnungen ohne Umsatzsteuer, FA fordert Umsatzsteuererkl. trotz Kleinunternehmer-Regelung

Beitrag von schlauelia »

Sie müssen eine USt-Erklärung auch als Kleinunternehmer machen: Seite 1 der Erklärung wird der Umsatz 2015 und der von 2014 eingetragen. Das gilt zur Überprüfung der Kleinunternehmerregelung: geht ganz schnell z.B.r über das Programm, mit dem Sie auch Ihre EÜR übermittelt haben! Es kann auch passieren, das das FA eine Gewerbesteuererklärung verlangt! Ich kenne das Wiso -Programm nicht, aber die haben auch ein Forum, wo Sie fragen können!
Lia
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