Amerikanischer Markt

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Lekutsch
Beiträge: 2
Registriert: 22. Jul 2016, 06:58

Amerikanischer Markt

Beitrag von Lekutsch »

Guten Morgen!

Ich möchte mich zunächst als Kleinunternehmer im E-Commerce selbstständig machen.
Allerdings möchte ich in den USA und Kanada verkaufen, was Deutschland nicht eines Tages prinzipiell ausschließt.

Das Konzept wäre wie folgt:
Ich habe mehrere Großhändler, dessen Ware ich auf meiner Webseite anbiete. Wenn der Kunde bestellt, schicke ich dem Großhändler die relevanten Daten.
Das Geld des Kunden erhalte ich, zahle dem Großhändler seinen Großhandelspreis und behalte die Differenz.

Auf technischer Ebene wäre es für mich ein Leichtes. Leider ist die rechtliche Ebene nicht mein Fachgebiet. Daher würde ich mich über Ideen, Lösungsvorschläge und Kritik freuen.

Ich frage mich, wie ich die Rechnungen und Steuern handhaben muss.
Wäre ich Einzelunternehmer und würde die Umsatzsteuer abführen und in die USA verkaufen, dann müsste ich keine Umsatzsteuer berechnen und die Amerikaner schlagen dem Kunden die Einfuhrumsatzsteuer drauf. Allerdings ist die Ware schon in den USA und muss somit gar nicht am Zoll vorbei.

Ist dieses Konzept als Kleinunternehmer oder Einzelunternehmer in dieser oder einer anderen Form überhaupt möglich?

Wäre es eventuell möglich wenn ich dem Kunden eine Rechnung ausstelle als wenn der Kunde in Deutschland wäre und mir von den Großhändlern ebenfalls eine Rechnung ausstellen lasse? Wenn es so funktioniert, mit oder ohne Umsatzsteuer?

Wie Sie sehen: Fragen über Fragen.


Würde mich wirklich sehr über workarounds und Hilfestellungen freuen.


Frank
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Amerikanischer Markt

Beitrag von StephanM »

Wenn die Warenbewegung nur in den USA erfolgt, dann ist der Vorgang in Deutschland umsatzsteuerlich nicht steuerbar.
Es handelt sich hier um ein sogenanntes Reihengeschäft nach §3 Abs. 6 Satz 5 ff in Verbindung mit Abs. 7 UStG, bei der der Ort der Lieferung immer in den USA wäre.
Lekutsch
Beiträge: 2
Registriert: 22. Jul 2016, 06:58

Re: Amerikanischer Markt

Beitrag von Lekutsch »

Vielen Dank für Ihre kompetente Antwort.
Was bedeutet dies nun für mein Vorhaben?
Ist mein Vorhaben möglich und wenn ja, wie sieht der Rechnungsaustausch aus?

Vielen Dank für Ihre Antwort schon einmal im Voraus.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Amerikanischer Markt

Beitrag von StephanM »

Kleinunternehmer oder Einzelunternehmer Ein Einzelunternehmer, Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft kann ein Kleinunternehmer sein. Der Kleinunternehmer bezieht sich auf die umsatzsteuerliche Unternehmerschaft und ist keine Unternehmensrechtsform.

Wenn die Ware hier in Deutschland nicht der Umsatzbesteuerung unterliegt, da der Ort der Lieferung immer in den USA liegt, dann sollten Sie sich mit den Amerikanischen Gesetzten auseinandersetzen. Die Fragen hier im Forum betreffen überwiegend deutsches Recht und ggf. europäisch.

Ich empfehle Ihnen mit ihren Fragestellungen einen Steuerberater aufzusuchen, der sich auf amerikanisches Recht spezialisiert hat.
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