Umsatzsteuersteuervoranmeldungen_ Pfändung

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
Antworten
skubidou
Beiträge: 1
Registriert: 11. Aug 2009, 16:43

Umsatzsteuersteuervoranmeldungen_ Pfändung

Beitrag von skubidou »

Hallo,

ich habe eine Frage

erstmal kurz der Sachverhalt:

Ich bin als selbständige Künstlerin beim Finanzamt gemeldet, da ich einmal im jahr einen workshop mit kindern veranstalte und dafür eine rechnung ausstelle.
eigentlich bin ich noch studentin.

ich führe in meinen rechnungen eine umsatzsteuer von 19% ab, was im jahre 2007 eine umsatzsteuer von etwa 300 euro ergab.

ich habe für 2008 keine Umsatzsteuersteuervoranmeldungen abgegeben, weil ich unter 12.000 Euro im Jahr zuvor verdient habe. Ich dachte dann bräuchte ich das nicht.

Nun hat mich das FA auf 2000 Euro Umsatzsteuer pro Quartal, also insgesamt 10.000 Euro Umsatzsteuer für 2008 geschätzt.

Ich bin dann natürlich sofort hin um das zu klären.

Und habe auch gleich mal meine Umsatzsteuererklärung für 2008 abgegeben, die wieder 300 Euro UMST ergibt.

daraufhin wurde die Schätzung zwar aufgehoben, allerdings muss ich die Säumnissgebühren bezahlen.

das sind in etwa 750 Euro

weil mir die ganze zeit über gesagt worden ist ich müsse das nicht habe ich in der 4 wöchigen frist keinen einspruch eingelegt.

nun wurde mein konto gepfändet.

meine frage ist nun, ob ich denn überhaupt die umsatzsteuervoranmeldungen hätte machen müssen, und somit auch verpflichtet werden kann diese hohen säumnissgebühren zu bezahlen?

vielen dank schon mal fürs lesen und antworten

p.s: ich würde mich an einen steuerberater wenden, wenn ich das geld dazu hätte.
aber leider habe ich es nicht, und kann es mir auch von meinen freunden nicht leihen, da wir alle studenten und knapp bei kasse sind.

ich weiss wirklich nicht wie ich das geld aufbringen soll um meine pfändung auszugleichen.

also bitte nur ernstgemeinte ratschläge

vielen, vielen dank
taxwoman
Beiträge: 344
Registriert: 5. Sep 2008, 14:09

Re: Umsatzsteuersteuervoranmeldungen_ Pfändung

Beitrag von taxwoman »

Du hättest mit deinem Einspruch auch adV (Aussetzung der Vollziehung) beantragen müssen. An deiner Stelle würde ich mit d. Sachbearbeiter Termin vereinbaren und ihm Fragen wie du am besten da wieder raus kommst. Du hast ja auch keine USt gehabt.

Viel Glück
Antworten