steuerlicher Umgang bei Autokauf mit Anzahlung

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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technolust
Beiträge: 1
Registriert: 10. Apr 2013, 21:00

steuerlicher Umgang bei Autokauf mit Anzahlung

Beitrag von technolust »

Hallo zusammen,

ich habe für meine berufliche Tätigkeit ein Auto gekauft.
Geplant ist eine steuerliche Behandlung nach der 1%-Methode.
Um einen entsprechenden Rabatt zu bekommen wurde das Auto vom Händler als Kunden-Testfahrzeug zugelassen.
Ich leiste eine Anzahlung und kann das Auto sofort nutzen. Für die ersten drei Monate ist es jedoch noch auf den Händler
zugelassen und versichert. Eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer erhalte ich erst in drei Monaten wenn
die Restzahlung fällig ist. Dann wird das Auto auch auf mich umgeschrieben.

Jetzt meine Fragen dazu:
Die Anzahlung verbuche ich erstmal als Betriebsausgabe ohne weitere steuerliche Betrachtung.
Erst wenn ich die Rechnung in drei Monaten bekomme, kann ich die Vorsteuer für den kompletten Betrag geltend machen.
Wie verhält es sich hier mit den laufenden Fahrzeugkosten in den ersten drei Monaten?
Ich nutze das Fahrzeug ja bereits beruflich. Kann ich bspw. die Vorsteuer aus meinen Benzinrechnungen schon geltend machen oder geht das erst nach den drei Monaten wenn ich Fahrzeugrechnung in der Hand habe?

Vielen Dank für Eure Antworten
SiegesRitter
Beiträge: 131
Registriert: 11. Apr 2010, 23:53

Re: steuerlicher Umgang bei Autokauf mit Anzahlung

Beitrag von SiegesRitter »

Schönen guten Morgen,

meiner Ansicht nach kannst du die laufenden Kfz-Kosten ganz normal absetzen direkt in den Tagen, wie Sie entstanden sind und auch ebenfalls für diese laufenden Betriebskosten die Vorsteuern ziehen.

Die Anzahlung könntest du dir mit einer Anzahlungsquittung belegen lassen. Dort sollte dann die MwSt ausgewiesen sein, dann kannst du die Vorsteuer im Zeitpunkt der Zahlung schon geltend machen.

Abschreibung ist ab dem wirtschaftlichen Eigentumsübergang, End-Kaufpreiszahlung bzw. Umschreibung Fahrzeugpapiere erst im Aufwand zu berücksichtigen.
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