Gewerbe und freiber. Tätigkeit vom FA zusammengefasst

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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peter r.
Beiträge: 1
Registriert: 24. Mär 2009, 07:06

Gewerbe und freiber. Tätigkeit vom FA zusammengefasst

Beitrag von peter r. »

Hallo,

leider macht das FA bei meiner Steuererklärung 08 Probleme. Folgender Sachverhalt:


1. 2006 Gewerbe „Herstellung und Vertrieb von Tonträgern“ angemeldet.
- Umsatzsteuerbefreit gem. § 19 (1) UStG
- Umsatz 2006 und 2007 deutlich unter 17.500,-
- Umsatz 2008 knapp unter 17.500,-

2. 2007 Freiberufliche Tätigkeit als Mediator angemeldet.
- auf Rechnungen (auf Wunsch der Klienten) die Umsatzsteuer ausgewiesen
- Umsatz 2008 ca. 2000,-

3. für beide gewerbliche Tätigkeiten zusammen liegt der Umsatz 2008 über 17.500,-


Finanzamt fordert nun eine Umsatzsteuererklärung für 2008 für beide gewerbliche Tätigkeiten.

Begründung:

„Die Herstellung und der Vertrieb von Tonträgern sowie die Tätigkeit als Mediator gilt steuerrechtlich als ein Unternehmen. Da die Umsätze den Betrag von 17.500,- übersteigen und Sie die Umsatzsteuer offen ausgewiesen haben, sind Sie verpflichtet eine Umsatzsteuererklärung abzugeben.“

Auf tel. Nachfrage teilt die Sachbearbeiterin des Finanzamts mit, dass die Verpflichtung zur Umsatzsteuererklärung für die nächsten 5 Jahre gelte.

Fragen:

1. Werden die gewerbliche und freiberufliche Tätigkeit tatsächlich zusammengefasst?
2. Muss die USt für 2008 auch für die gewerbliche Tätigkeit (1.) ausgewiesen (und nachbezahlt) werden, obwohl eigentlich von der Umsatzsteuer befreit und USt. nicht auf den Rechnungen ausgewiesen?
3. Muss für die nächsten 5 Jahre für beide Tätigkeiten die USt. ausgewiesen bzw. abgeführt werden?


Schönen Dank!

Peter.
taxwoman
Beiträge: 344
Registriert: 5. Sep 2008, 14:09

Re: Gewerbe und freiber. Tätigkeit vom FA zusammengefasst

Beitrag von taxwoman »

Leider werden alle Umsätze zusammen gerechnet. Nach d. UstGesetz bist du ein Unternehmen, auch wenn du gewerbliche und freiberufliche Tätigkeiten selber trennst. :?

Gruss
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