Rechnungen ohne Umsatzsteuer, FA fordert Umsatzsteuererkl.

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Andymiral
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Rechnungen ohne Umsatzsteuer, FA fordert Umsatzsteuererkl.

Beitrag von Andymiral »

Hallo zusammen,

ich brauche dringend einen ratschlag da mir ein Fehler unterlaufen ist.

ich bin seit 2007 kleinunternehmer,im ersten und 2. Jahr habe ich 17.500 Euro nicht überschritten, im dritten jedoch schon. Allerdings niemals 50.000 Euro.

ich ging davon aus, das die Kleinunternehmerregelung unter diesen vorraussetzungen nachwievor gilt und habe seither meine rechnungen immer alle "netto" ohne MwSt ausgestellt. Dementsprechend habe ich also auch KEINE umsatzsteuer eingenommen. Jedes Jahr brav meine steuererklärung abgegeben - fertig. Vom Finanzamt kam immer nur der steuerbescheid, soweit alles ok.

Erst dieses Jahr im August kam eine aufforderung die Umsatzsteuererklärung für die jahre 2009 2010 und 2011 einzureichen. Da ich zu diesem Zeitpunkt noch der meinung war, dies wäre nicht nötig, habe ich beim FA angerufen und gefragt. Dort sagte mir die Sachbearbeiterin wenn ich Kleinunternehmer wäre, müsse ich keine Umsatzsteuer abführen, das schreiben wäre falsch ich soll es in den Müll werfen! Gesagt getan.

Nun 4 Monate später erhalte ich eine androhung von Zwangsgeld...
Heute rufe ich an und erfahre, dass ich doch umsatzsteuerpflichtig wäre, weil ich eben 17.500 Euro überstiegen habe. Das ist mir neu, ich dachte es gilt bis 50.000 Euro?!

Problem: Wie soll ich nun eine Umsatzsteuererklärung machen, geschweige denn Umsatzsteuer bezahlen für 3 Jahre wenn ich keine eingenommen habe?!?
Meine Einnahmen waren immer zwischen 20-30.000 Euro, also nicht großartig über den 17.500 Euro. Eine Information das ich nun Umsatzsteuerpflichtig wäre habe ich nicht erhalten, zumindest wüsste ich nicht wann und wo?! Oder einen Hinweis darauf...

Wieso das finanzamt jetzt im Jahr 2012 reagiert und mich nicht früher darauf hinweist verstehe ich auch nicht so ganz.
Auch dieses Jahr 2012, habe ich natürlich keine Umsatzsteuer auf meiner Rechnung, weil ich bis dato davon ausging es wäre nicht notwendig.

Ich kann jetzt unmöglich Umsatzsteuer nachzahlen aus meinem gewinn - das wäre der finanzielle ruin.

Hat jemand einen ähnlichen Fall? Oder einen ratschlag?

Ich habe heute schon beim Finanzamt nachgefragt was ich nun machen kann, die wussten es auch nicht, sagten mir so einen Fall hatten sie noch nicht...

Vielen dank schon mal
Grüße
schlauelia
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Re: Rechnungen ohne Umsatzsteuer, FA fordert Umsatzsteuererk

Beitrag von schlauelia »

da hatten Sie wohl en Pförtner am Telefon, der Ihnen die Aussage gab, so einen Fall hätten Sie noch nicht gehabt!
Wenn Sie im Jahr 2008 über 17.500,-- Einnahmen hatten, waren Sie bereits ab 2009 verpflichtet, USt auszuweisen bzw. abzuführen. Die 50.000,-- sind nur ein "voraussichtlich" und kein Freibetrag oder Freigrenze!

Das steht ganz eindeutig im § 19 UStG - suchen Sie sich schnellstens einen Berater, der die Erklärungen macht oder machen Sie sie selber, wenn Sie das können. Zwangsgeld wäre verloren, ist nicht mal als Betriebsausgabe abzugsfähig - die nachgezahlte USt dagegen ja! Aber, da Sie auch nachträglich aus Ihren Betriebsausgaben Vorsteuer ziehen können, sollten Sie doch eine professionelle Bearbeitung wählen!

Lia
Andymiral
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Re: Rechnungen ohne Umsatzsteuer, FA fordert Umsatzsteuererk

Beitrag von Andymiral »

danke für die Antwort.

08 habe ich weniger als 17.5 verdient. erst 2009 mehr.
aber das weiß ich ja am anfang des Jahres nicht.

da ich davon ausging das es bis 50.000 geht habe ich ja weiter keine MwSt abgerechnet.
die Formulierung dazu ist ja auch etwas unklar. ich habe das einfach missverstanden!

aber deswegen zahle ich mit Sicherheit nicht umsatzsteuer die ich nicht eingenommen habe aus eeigener
Tasche. soviel Geld hab ich nicht. abgesehen davon sind die 19% durch meinen Auftraggeber abgeführt.das Geld hat das Finanzamt sowieso.

wieso man mich nicht 2009 darauf hinweist sondern 3 Jahre später verstehe ich auch nicht. ich kann nicht hexen und das rückgängig machen.

mich interessiert jetzt eher ob man sich in diesem Fall mit dem Finanzamt einigen kann.

es kann ja irgendwie nicht sein das ich wegen eines missverstandnisses tausende Euro Steuern zahlen soll die ich selber nie abgerechnet habe.
steuerinfoblog
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Re: Rechnungen ohne Umsatzsteuer, FA fordert Umsatzsteuererk

Beitrag von steuerinfoblog »

Ob Sie eine Einigung mit Ihrem Finanzamt erreichen können, bezweifle ich, denn das Gesetz gilt ja für alle.

Man kann nicht bei einem Steuerpflichtigem etwas derartiges durchgehen lassen und bei dem anderen nicht.

Man sollte sich vorher immer informieren, um später keinen Ärger oder Steuernachzahlung zu haben.

Gruß
steuerinfoblog
Andymiral
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Re: Rechnungen ohne Umsatzsteuer, FA fordert Umsatzsteuererk

Beitrag von Andymiral »

Da ich immer im auftrag gehandelt habe, wäre die steuer nur an mich durchgereicht worden. Letztendlich dürfte es keinen effekt haben ob das finanzamt das geld von mir bekommen hat oder von meinem auftraggeber der an den endkunden die 19% berechnet hat.

Hätte ich sie abgerechnet, wäre es nur durchgereicht worden, so ist die umsatzsteuer vorher abgeführt worden.

Ich kann verstehen das das Finanzamt da am längeren Hebel sitzt, aber ich kann nicht verstehen wie das finanzamt nach 3 Jahren ankommen kann, wenn man mich vorher hätte drauf hinweisen können/müssen. Dann hätte ich früher gehandelt und der schaden wäre nicht so groß. So hat das ja nun enorme ausmaße, das kann doch nicht wahr sein!

Man kann nicht davon ausgehen das in diesem Land nur steuerexperten leben, sondern auch normale bürger die nicht jedes steuergesetz in und auswendig kennen. Wenn es solche folgen haben kann, dann sehe ich das finanzamt eigentlich mindestens in der pflicht einen darauf hinzuweisen, aber jahrelang hab ich nix gehört bis jetzt. Ich kann unmöglich jetzt ein derart hohe summe aus dem ärmel schütteln, da kann ich mir gleich die kugel geben.

Die einzige alternative ist, die Mwst von meinem auftraggeber einzufordern bzw nachzuberechnen. Wenn das Finanzamt diese von mir unbedingt haben will, dann darf ich sie ja vermutlich auch einfordern, sonst ist das witzlos.

Ich verstehe das ich hier einen steuerlichen abrechnungsfehler gemacht habe, aber dieser Fehler ist im vergleich zur summe die ich aufbringen soll absolut nicht im verhältniss.

Es muss doch möglich sein, das man mit logischem Menschenverstand (notfalls vor gericht) argumentiert, ohne das einem gleich die existenz zerstört wird, blos weil man einen irreführenden gesetzestext missverstanden hat.

Ich bin ein rechtschaffender bürger und habe mir in meinem jungen leben nichts zu schulden kommen lassen, und werde dann wegen einer solchen sache, dermaßen zur kasse gebeten ....das kann ich einfach nicht glauben
schlauelia
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Re: Rechnungen ohne Umsatzsteuer, FA fordert Umsatzsteuererk

Beitrag von schlauelia »

was soll es heißen, Sie "hätten immer im Auftrag" gehandelt?? Hoffenlicht waren Siebnicht scheinselbständig!?

Wenn Sie tatsächlich erst im Jahr 2009 über 17.500,-- kamen, sind sie ab 2010 umsatzsteuerpflichtig! Sie hätten in 2009 eine US-Erklärung abgeben sollen, in der auf der 1. Seite unten die Einnahemn 2009 und 2008 eingetragen werden müssen - und wenn 2009 über 17.500,--, dann ab 2010 mit USt!

Daher nochmals mein Rat: nicht jammern und sich über die Gesetze beschweren, sondern umgehend professionelle Hilfe in Anspruch nehmen!!!

Lia
Andymiral
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Re: Rechnungen ohne Umsatzsteuer, FA fordert Umsatzsteuererk

Beitrag von Andymiral »

Ich habe das Finanzamt kontaktiert und bin bis zur Sachgebietsleiterin gekommen, diese prüft nun meinen Vorfall und ruft mich zurück - allerdings erwarte ich kein Wunder. Auch wenn sich die Dame am Telefon verständnissvoll angehört hat und ich das gefühl habe sie könnte etwas bewegen.

Zudem habe ich eine Steuerberaterin/Rechtsanwältin kontaktiert die mir sagte, das ich durchaus meine Rechnungen auch bis ins Jahr 2009 nachkorrigieren kann, sofern ich für ein Unternehmen gearbeitet habe und die Rechnungen nicht an privatleute geschickt habe. Und meine rechnungen gingen immer an Unternehmen.
Demzufolge hat das Unternehmen zwar einen bürokratisschen und buchhaltungstechnischen mehraufwand, jedoch können Sie die Mwst gegenüber dem finanzamt wieder geltend machen, so das es eigentlich keinen echten grund gibt, wieso sie es nicht tun sollten.

Die Firma die meine Rechnungen bekommen hat, hab ich bereits in Kenntniss gesetzt und erwarte ebenfalls eine rückantwort.

Naja was heisst jammern, Menschen machen nun mal fehler und ich habe mich verlesen bzw den Gesetzestext missverstanden, ok ist blöd gelaufen, aber die folgen stehen in keinem verhältniss zu meinem vergehen

finde ich jedenfalls...

EDIT:
Ich habe mich noch etwas eingelesen in das thema und in einem Punkt sehe ich mich wirklich "verarscht".
Wenn ich schon ab 2009 umsatzsteuerpflichtig war, hätte ich demnach bis spätestens Mai 2010 meine Umsatzsteuererklärung abgeben müssen. Ich habe keine abgegeben weil ich ja von nichts wusste....
WIESO WURDE ICH NICHT ERINNERT ODER HABE WIE SONST ÜBLICH POST VOM FINANZAMT bekommen das meine Umsatzsteuererklärung fehlt?! Das gleiche gilt für 2011 usw.

Stattdessen bekomme ich im Dezember 2012 Post meine Umsatzsteuererklärungen für 09/10/11 würden fehlen!

Worauf will ich hinaus --> Hätte man mich schon 2010 wegen der fehlenden erklärung für 09 informiert wäre mir der Fehler dort schon aufgefallen und ich hätte locker noch die rechnungen rückwirkend ändern können bzw sofort handeln können! Jetzt ist der aufwand erheblich grösser, an den möglichen schaden will ich gar nicht denken.

Aber da ich nichts erhalten habe, ging ich doch jahrelang unbewusst davon aus, das alles stimmt!
Das kann doch nicht rechtens sein das die nun sagen das wäre mein problem? :(
eynchant
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Re: Rechnungen ohne Umsatzsteuer, FA fordert Umsatzsteuererk

Beitrag von eynchant »

Hallo Andymiral und Steuer-Forum,

ich hab fast genau dasselbe Thema. Arbeite seit mehreren Jahren als Übersetzer freiberuflich und als Gewerbetreibender in Büro- & EDV Tätigkeit. Habe mich bisher auf den Kleinunternehmerparagraphen bezogen und alle Rechnungen ohne MWST erstellt. Bei der Erstellung der Einkommenssteuer 2011 bin ich drauf gekommen, dass ich umsatzsteuerpflichtig bin auch für 2011. Nachdem ich mit dem Finanzamt vor ein paar Monaten telefoniert hatte, dachte ich, dass eine Sonderregel greift und ich für 2011 keine Umsatzsteuer zahlen muß, weil ich nur mit Dienstleistungen handle und eben keine MWST auf den Rechnungen ausgewiesen habe. Nun fordert das Finanzamt, entgegen meiner Erwartung, doch die Umsatzsteuer 2011 von mir ein und sagt ich soll meine Rechnungen für 2011 nachkorrigieren und die Umsatzsteuer draufschlagen und mir das von den Firmen holen.

Wie ich hier lese, sind anscheindend die Firmen verpflichtet das zu tun. Also werde ich das jetzt so machen. Habe auch für einen aus Amerika gesteuerten Konzern gearbeitet, der die Rechnungen aus Amerika freigibt/ Zahlung anweist, und bin gespannt, ob das funktioniert. Falls jemand darüber bescheid weiß, ob eine Sonderregelung mit dem Finanzamt erfolgreich war / irgendwie zu erzielen ist, wäre ich über diesen Rat froh.

Grunsätzlich stimme ich Andymiral zu und finde dass ein Steuersystem so sein sollte, dass ein Normalbürger es verstehen und alleine bearbeiten kann und nicht gezwungen ist teure Hilfe dafür in Anspruch zu nehmen. Ich habe mich bisher aus diesem Grund auch geweigert eine Steuerberatung in Anspruch zu nehmen. Bin jetzt aber an dem Punkt, an dem es vielleicht sinnvoll ist. Falls mir von Euch jeamand einen guten und preiswerten Steuerberater in München, vorzugsweise Schwabing empfehlen kann, der sich insbesondere mit Selbständigkeit und Freiberuflichkeit auskennt, freue ich mich über eine Empfehlung. Vielen Dank!

Ich schau mal, wie das bei mir funktioniert und kann das Ergebnis ja hier posten, wenn der Beitrag dann noch aktiv ist. Das FA hat die Forderung der Umsatzsteuer jetzt für 4 Wochen gestundet. So viel hab ich Zeit das Geld zu holen. Fühle mich ein bisschen wie SuperMario, der dem Geld hinterherläuft. :D

@Andymiral, viel Erfolg bei Ihrer Aktion. Wäre interessiert zu wissen, ob Bei Ihnen das auch funktionert. Vielleicht posten Sie ja auch das Ergebnis, wenn eins eintritt.

Vielen Dank und Viele Grüße,

eynchant
schlauelia
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Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Rechnungen ohne Umsatzsteuer, FA fordert Umsatzsteuererk

Beitrag von schlauelia »

@Andymiral

Sie schreiben, der Auftraggeber habe 19% für Ihre Rechnungen abgeführt? Dann erbringen Sie Leistungen ge. § 13b UStG? Vermutlich war es nicht so, denn dann hätten Sie es gewusst und Ihre Rechnungen anders geschrieben und gebucht! Und hier wäre dann auch eine USt-Erklärung nötig gewesen... Aber vermutlch trifft § 13b nicht auf Sie zu-
ich vermute , Sie bringen hier viel durcheinander und sollten sich Hilfe holen, denn Wunder vollbringt das FA nicht!

Lia
Andymiral
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Re: Rechnungen ohne Umsatzsteuer, FA fordert Umsatzsteuererk

Beitrag von Andymiral »

@ Eynchant

Es gibt noch Menschen die einen normalbürger verstehen, juchu... :-)
Es ist bei mir genau so, ich habe weder waren eingekauft noch verkauft, sondern lediglich mit meiner Arbeitskraft gedient bzw. war als Dienstleister beim Endkunden im Auftrag eines Systemhauses...

Was man teilweise hört und liest "bla bla sie sind verpflichtet" mag alles schön und gut sein, aber wo bleibt an dieser stelle der logische Menschenverstand. Das muss man sich doch auch einmal vor augen führen! Der "Normalbürger" alias Kleinunternehmer informiert sich vor paar Jahren über die Kleinunternehmerregelung und missversteht den entsprechenden paragraphen falsch. Irren ist menschlich, fehler passieren. Und es ist lange nicht so, dass dieser paragraph sonnenklar formuliert ist, man kann ihn durchaus (ohne es bewusst zu wollen) missverstehen.

Wenn nun wenigstens das Finanzamt gleich reagiert hätte und schon rechtzeitig auf die fehlende Umsatzsteuer 2009 hingewiesen hätte, undzwar nämlich dann als ich 2010 meine Umsatzsteuererklärung nicht abgegeben habe, dann wäre wenigstens an dieser stelle der Fehler aufgefallen - genau so wie jetzt - nur eben schon viel früher!

Indem das Finanzamt jetzt einfach sagt "Pech" macht es sich der Staat ziemlich einfach und ich finde es absolut nicht fair, denn das Finanzamt hat hier offensichtlich ebenfalls ziemlich gepennt, anders kann ich mir nicht erklären wieso ich a) erst jetzt vom Finanzamt höre und b) jeder Finanzamt mitarbeiter den ich bisher dran hatte zu dem Thema um den heissen brei redet und der frage ausweicht, haha sehr witzig...

Ich hab kein problem damit die Umsatzsteuer auf meine rechnung zu schreiben, weder will ich jemand betrügen, noch hatte ich böses vor als ich die Umsatzsteuer auf meiner Rechnung weggelassen habe, ich war einfach in der annahme das ich nachwievor Kleinunternehmer bin. Ist doch auch ganz klar das man denkt es stimmt alles, wenn man jahrelang nichts vom Finanzamt hört, selbst dann nicht wenn entsprechende fristen zur abgabe der Steuererklärung längst abgelaufen sind. Das bestärkt doch nur einen zu glauben man mache alles richtig.

Wenigstens zeigt sich die Sachgebietsleiterin verständnissvoll und versucht mir zu helfen. Dafür bin ich ihr bisher auch sehr dankbar.

@schlauelia

Da ich für ein projekt vermittelt worden bin, habe ich meine Rechnung (ohne mwst) an den Projektvermittler gestellt.
Der Projektvermittler hat dem endkunden gegenüber auf seiner rechnung mit sicherheit die üblichen 19% Umsatzsteuer abgerechnet. Hätte ich ebenfalls 19% abgerechnet, wäre diese eben an mich durchgereicht worden.

Letztendlich ist es doch so, selbst wenn sie nun die umsatzsteuer noch an mich durchreichen, werden sie sie als vorsteuer wieder beim finanzamt geltend machen, daher frag ich mich als laie wofür der ganze stress, denn irgendwie ändert sich am ende ja doch nix?

@ an alle

Wie ist das nun mit dem rechnungen nachkorrigieren? Müssen die Unternehmer das so hinnehmen, auch wenn es das jahr 2009 betrifft, also schon etwas länger her ist?

Die steuerberaterin/rechtsanwältin mit der ich sprach meinte ja ich dürfte die rechnungen nachkorrigieren und das geld einfordern.

Trotzdem macht man sich natürlich gedanken, kann sich die firma querstellen und das irgendwie verhindern?
elisen
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Registriert: 15. Feb 2013, 08:32

Re: Rechnungen ohne Umsatzsteuer, FA fordert Umsatzsteuererk

Beitrag von elisen »

Hallo andymiral,

was ist bei dir herausgekommen?ich habe das gleiche problem.

mfg elisen
eynchant
Beiträge: 3
Registriert: 14. Dez 2012, 08:33

Re: Rechnungen ohne Umsatzsteuer, FA fordert Umsatzsteuererk

Beitrag von eynchant »

Nur kurz als Rückmeldung. Bei mir hat das nachkorrigieren der Rechnungen meiner deutschen Auftraggeber für 2011 und 2012 geklappt. Bei einem amerikanischen Unternehmen wühle ich mich noch durch die "Bürokratie".

vg,

eynchant
JasonRain
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Registriert: 18. Apr 2013, 09:48

Re: Rechnungen ohne Umsatzsteuer, FA fordert Umsatzsteuererk

Beitrag von JasonRain »

da ich davon ausging das es bis 50.000 geht habe ich ja weiter keine MwSt abgerechnet.

_________________
Hallo, ich bin JasonRain.I wie Spiel games.Like diesenWow Gold,Aion Kinah,GW2 Goldund Diablo 3 Gold.Jedermann interessant? Ich hoffe jemand kann palywith me.
botasoda192263
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Re: Rechnungen ohne Umsatzsteuer, FA fordert Umsatzsteuererk

Beitrag von botasoda192263 »

Hallo Andymiral, Hallo auch Andere die dieses Problem haben!
ich habe das gleiche Problem wie Sie.
Velleicht etwas leichter, da ich ein Schreiben von Finanzamt erst ein halbesjahr später bekommen habe. Aber trotz dem es tut sehr weh.
Wie is es ja bei Ihnen abgelaufen. Haben Sie alles nachzahlen müssen?
Haben Sie noch etwas von Kunden zurück bekommen können?
Bitte erzählen Sie wie es bei Ihnen abgeschlossen worden ist.

Im Voraus vielen Dank.
Botasoda
Andymiral hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich brauche dringend einen ratschlag da mir ein Fehler unterlaufen ist.

ich bin seit 2007 kleinunternehmer,im ersten und 2. Jahr habe ich 17.500 Euro nicht überschritten, im dritten jedoch schon. Allerdings niemals 50.000 Euro.

ich ging davon aus, das die Kleinunternehmerregelung unter diesen vorraussetzungen nachwievor gilt und habe seither meine rechnungen immer alle "netto" ohne MwSt ausgestellt. Dementsprechend habe ich also auch KEINE umsatzsteuer eingenommen. Jedes Jahr brav meine steuererklärung abgegeben - fertig. Vom Finanzamt kam immer nur der steuerbescheid, soweit alles ok.

Erst dieses Jahr im August kam eine aufforderung die Umsatzsteuererklärung für die jahre 2009 2010 und 2011 einzureichen. Da ich zu diesem Zeitpunkt noch der meinung war, dies wäre nicht nötig, habe ich beim FA angerufen und gefragt. Dort sagte mir die Sachbearbeiterin wenn ich Kleinunternehmer wäre, müsse ich keine Umsatzsteuer abführen, das schreiben wäre falsch ich soll es in den Müll werfen! Gesagt getan.

Nun 4 Monate später erhalte ich eine androhung von Zwangsgeld...
Heute rufe ich an und erfahre, dass ich doch umsatzsteuerpflichtig wäre, weil ich eben 17.500 Euro überstiegen habe. Das ist mir neu, ich dachte es gilt bis 50.000 Euro?!

Problem: Wie soll ich nun eine Umsatzsteuererklärung machen, geschweige denn Umsatzsteuer bezahlen für 3 Jahre wenn ich keine eingenommen habe?!?
Meine Einnahmen waren immer zwischen 20-30.000 Euro, also nicht großartig über den 17.500 Euro. Eine Information das ich nun Umsatzsteuerpflichtig wäre habe ich nicht erhalten, zumindest wüsste ich nicht wann und wo?! Oder einen Hinweis darauf...

Wieso das finanzamt jetzt im Jahr 2012 reagiert und mich nicht früher darauf hinweist verstehe ich auch nicht so ganz.
Auch dieses Jahr 2012, habe ich natürlich keine Umsatzsteuer auf meiner Rechnung, weil ich bis dato davon ausging es wäre nicht notwendig.

Ich kann jetzt unmöglich Umsatzsteuer nachzahlen aus meinem gewinn - das wäre der finanzielle ruin.

Hat jemand einen ähnlichen Fall? Oder einen ratschlag?

Ich habe heute schon beim Finanzamt nachgefragt was ich nun machen kann, die wussten es auch nicht, sagten mir so einen Fall hatten sie noch nicht...

Vielen dank schon mal
Grüße
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