Umsatzsteuervoranmeldung als Kleinunternehmer für EU-Partner nicht vorgenommen

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Paillette
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Registriert: 23. Mai 2019, 22:54

Umsatzsteuervoranmeldung als Kleinunternehmer für EU-Partner nicht vorgenommen

Beitrag von Paillette »

Liebe Forumsmitglieder,
im Zuge dessen, dass ich zu 2020 von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung gewechselt bin und der Auseinandersetzung mit der Umsatzsteuervoranmeldung, ist mir aufgefallen, dass ich 2019 einen Fehler begangen habe.

Ich war wie gesagt Kleinunternehmer, hatte jedoch einen wichtigen Geschäftspartner im EU-Ausland (B2B). Nun habe ich gemerkt, dass ich auch als Kleinunternehmer verpflichtet gewesen wäre, auf den Rechnungen meine Umsatzsteuer-ID sowie den Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren zu vermerken. Somit habe ich ca. 7 Rechnungen in 2019 falsch ausgestellt.
Außerdem hätte ich die Netto-Umsätze mit diesem Geschäftspartner trotz Kleinunternehmer-Regelung dem Finanzamt wohl in einer Umsatzsteuervoranmeldung (und zusammenfassenden Meldung?) melden müssen.

Wie gehe ich nun damit um? Ist das so geringfügig (da nur formaler Fehler, der keine Steuerforderungen nach sich zieht), dass ich es drauf ankommen lassen kann, ob irgendwer irgendwann den Fehler bemerkt (Finanzamt bei entsprechender Prüfung oder der Geschäftspartner) und erst dann handeln?
Oder sollte ich zwingend auf das Finanzamt und den Geschäftspartner mit dem Thema zugehen und die notwendigen Korrekturen angehen?

Danke für eure Unterstützung!
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