Kleinunternehmerregelung: Unter 50.000 bleiben oder egal?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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TEXTequenz
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Registriert: 10. Okt 2019, 11:48

Kleinunternehmerregelung: Unter 50.000 bleiben oder egal?

Beitrag von TEXTequenz »

Meine Frage betrifft die Kleinunternehmerregelung:

Ich war seit 2015 immer nur nebenberuflich selbständig und nutzte hierfür die Kleinunternehmerregelung. Die letzten 4 Jahre bin ich nie über die Grenze von 17.500 EUR gekommen (auch nicht 2018). Das könnte sich jedoch 2019 - aufgrund meines Wechsels zur hauptberuflichen Selbständigkeit - ändern.

Was passiert, wenn ich im laufenden Jahr, also 2019, über die einmalig zweite Grenze von 50.000 EUR komme?

Dass ich dann ab 2020 nicht mehr als Kleinunternehmerin durchgehe und Umsatzsteuer ausweisen muss, ist mir klar. Aber muss ich sonst irgendwelche Konsequenzen rückwirkend befürchten?

Ein Freund sagte mir, ich solle sicherheitshalber versuchen, unter 50.000 EUR zu bleiben, ein anderer Freelancer meinte, es sei egal ob 50.000 oder mehr (es gelte das Jahr zuvor mit unter 17.500), ab 2020 nur dann zwingend mit Umsatzsteuer. Was stimmt nun?
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Kleinunternehmerregelung: Unter 50.000 bleiben oder egal?

Beitrag von Severina »

Wie heißt es so schön: ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ;-):


§ 19 Besteuerung der Kleinunternehmer

(1) 1 Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. (...)


Um Kleinunternehmer zu bleiben, müssen also BEIDE Bedingungen erfüllt sein.

Heißt: Wenn Sie im Jahr 2019 mehr als 17.500 € Umsatz machen, sind Sie ab 2020 für mindestens 5 Jahre kein Kleinunternehmer mehr. Ob Sie 20.000 oder 200.000 € Umsatz machen, ist völlig irrelevant.

Die 50.000-€-Grenze ist dann zu beachten, wenn man zu Beginn eines Jahres bereits weiß (z.B. auf Grund von vorliegenden Ver- bzw. Aufträgen), dass man in diesem Jahr die 50.000-€-Grenze reißen wird. Das wussten Sie Anfang 2019 aber nicht (und wissen es ja derzeit auch noch nicht) UND Sie hatten in 2018 Umsätze < 17.500 € = ergo sind Sie in 2019 noch zu Recht Kleinunternehmer. Immerhin haben Sie dadurch ja auch einen Nachteil - Sie können keine Vorsteuer ziehen. Sollte der Wechsel zur hauptberuflichen Selbständigkeit mit Investitionen einher gegangen sein, so könnte man noch über einen freiwilligen Wechsel nachdenken, das kommt dann aber auch darauf an, ob Ihre Kunden vorsteuerabzugsberechtigt sind. Wechseln Sie nicht, ist u.U. (bei größeren Investitionen) ab 2020 eine Vorsteuerkorrektur nach § 15 a UStG durchzuführen.
TEXTequenz
Beiträge: 6
Registriert: 10. Okt 2019, 11:48

Re: Kleinunternehmerregelung: Unter 50.000 bleiben oder egal?

Beitrag von TEXTequenz »

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Das bedeutet, ich habe rückwirkend nichts zu befürchten, wenn ich 2019 über 50.000 komme und weise ab 2020 dann automatisch Umsatzsteuer aus, da ich kein Kleinunternehmer mehr bin?

Die entgangene Vorsteuer 2019 ist eben Pech, war ja nicht vorauszusehen, dass ich so viel einnehme. 2020 kann ich die ja dann geltend machen, wenn ich Unsatzsteuer ausweise. Und dann gibt’s endlich keine Grenze mehr 😁

Mir war wichtig, dass ich für 2019 nichts nachzahlen muss oder gar meinen Kunden die Umsatzsteuer im Nachhinein berechnen muss. Das wäre mir sehr unangenehm.
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