Künstler neben Vollzeitberuf

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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justme
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Registriert: 5. Aug 2018, 18:19

Künstler neben Vollzeitberuf

Beitrag von justme »

Liebes Forum,

bisher war für mich steuerlich immer alles recht einfach. Nun haben sich bei mir aber einige knifflige Fragen ergeben und ich hoffe, ihr könnt mir ein wenig Durchblick verschaffen :)

Ich befinde mich in einer ganz normalen sozialversicherungspflichtigen Vollzeittätigkeit. Seit vielen Jahren mache ich außerdem noch Musik - allerdings lediglich als Hobby, Geld habe ich damit nie verdient. Nun haben sich aber in diesem Jahr ein paar Dinge ergeben, die mir doch ein wenig was eingebracht haben:

- Ich habe zum ersten Mal eine eigene CD produziert und verkauft. Ein bisschen Gewinn wird dabei rausspringen, aber nicht wahnsinnig viel - es gab ja schließlich auch Produktionskosten.
- Ich habe Anfragen für zwei kleinere Projekte bekommen, in denen ich eine Art einmalige "Ghostwriting"-Tätigkeit übernehme. Meine Leistungen würde ich dann in Rechnung stellen (soweit ich weiß, darf man ja auch private Rechnungen stellen).

Es ist nicht mein Bestreben, dauerhaft Geld mit der Musik zu verdienen - das sind nun eher außergewöhnliche Umstände, die dazu geführt haben. In Zukunft werden höchstens mal ein paar Euro über diverse Streamingdienste oder den ein oder anderen Auftritt reinkommen. Nun aber eben die Frage, wie das steuerlich zu behandeln ist. Ich habe mich vom Finanzamt beraten lassen: Die meinten, ich müsse mich bei Elster anmelden, einen Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und bekomme dann eine Steuernummer. Meine Verdienste aus der Musik solle ich dann ganz normal bei meiner jährlichen Steuerklärung angeben.

Was ich aber nicht verstanden habe: Wo gebe ich diese Verdienste dann an? Muss ich dann eine zweite Steuerklärung mit meiner zweiten Steuernummer machen? Oder nutze ich diese nur, falls ich mal Rechnungen schreiben muss (die für die geschilderten Projekte hätte ich eher privat gestellt, da es nur einmalige Dinge sind)?

Und wie läuft das mit dem Fragebogen - entscheiden die dann auf Basis dieses Bogens, ob ich noch zusätzlich als Freischaffend gemeldet werden sollte oder Kleingewerbe nötig ist? Ich möchte nicht, dass es da Durcheinander mit meiner normalen beruflichen Tätigkeit gibt. Momentan bin ich einfach ein wenig überfordert damit - vielleicht könnt ihr mir ja helfen :)

Danke schon mal für alle Antworten!

Liebe Grüße
Severina
Beiträge: 1281
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Künstler neben Vollzeitberuf

Beitrag von Severina »

justme hat geschrieben: 6. Aug 2018, 16:51 Was ich aber nicht verstanden habe: Wo gebe ich diese Verdienste dann an? Muss ich dann eine zweite Steuerklärung mit meiner zweiten Steuernummer machen? Oder nutze ich diese nur, falls ich mal Rechnungen schreiben muss (die für die geschilderten Projekte hätte ich eher privat gestellt, da es nur einmalige Dinge sind)?

Das wird eher keine ZWEITE Steuernummer werden, sondern eine NEUE (geänderte): Ich kann nicht für alle Bundesländer sprechen, aber zumindest hier bei uns werden 'Nur'-Arbeitnehmer in einem anderen Bezirk geführt als Steuerpflichtige, die auch Gewinneinkünfte haben. Wenn man dann mit etwas neuem anfängt, wechselt man den Bezirk und damit auch die Steuernummer. Alle Einkünfte werden in einer Steuererklärung erklärt - die einen wie immer auf der Anlage N, die anderen auf der Anlage S (für selbständige Tätigkeit) oder G.


Und wie läuft das mit dem Fragebogen - entscheiden die dann auf Basis dieses Bogens, ob ich noch zusätzlich als Freischaffend gemeldet werden sollte oder Kleingewerbe nötig ist? Ich möchte nicht, dass es da Durcheinander mit meiner normalen beruflichen Tätigkeit gibt. Momentan bin ich einfach ein wenig überfordert damit - vielleicht könnt ihr mir ja helfen :)

Grundsätzlich dient der Bogen erstmal zur Aufnahme der Daten - da ist gar nicht soviel Platz, um die Tätigkeit genauer zu beschreiben, das müsste dann schon auf einem Beiblatt geschehen. Ich würde ganz evtl.einen Brief dazulegen, darin die Tätigkeit kurz schildern und um Mitteilung der Einkunftsart bitten (bei der Größenordnung, die Sie beschreiben, wird das kaum einen Unterschied machen: Bis 24.500 € Gewinn fällt keine Gewerbesteuer an. Vielleicht wird man Sie auffordern, ein Gewerbe anzumelden, aber so teuer ist das auch nicht. Bleiben evtl. Zwangsbeiträge zur IHK, hängt von der örtlich geltenden Satzung ab. Sehr viel wahrscheinlicher aber würde ich auf Grundlage Ihrer Beschreibung von einer selbständigen (künstlerischen) Tätigkeit ausgehen, das auch so angeben und sehen was passiert ;)


Danke schon mal für alle Antworten!

Liebe Grüße
Durcheinander mit der normalen Tätigkeit gibt es da nicht - dass Steuerpflichtige mehr als eine Einkunftsart haben, ist Alltag.

Falls die geringfügigen Gewinne über 3900 € im Jahr liegen und die Einkünfte aus der nichtselbständigen Tätigkeit weniger als die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung betragen, kommt es zur Rentenversicherungspflicht in der Künstlersozialkasse.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Künstler neben Vollzeitberuf

Beitrag von schlauelia »

sobald man eine nebenberufliche Tätigkeit beim FA anmeldet, kann man eine neue Steuernummer erhalten (oder auch nicht)!
Das FA wird Sie in die freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit einordnen -hat erst bei Gewinnen über 24.500 steuerliche Auswirkungen.

Es hilft auch mal einen Fachmann/Stb oder IHK...zu konsultieren... Denn als Selbständiger muss man EÜR, USt und ggf. auch GewSt-Erklräungen elektronisch abgeben!

Lia
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