Ort der Oberleitung bei Auslandsgesellschaft

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Pablo Picasso
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Registriert: 25. Feb 2019, 13:33

Ort der Oberleitung bei Auslandsgesellschaft

Beitrag von Pablo Picasso »

Hallo,

ich bin freiberuflicher Informatiker und habe mich schon seit Jahren mit dem Thema Auslandsverlagerung beschäftigt.

Mein Hauptkunde ist eine weltweite Unternehmensberatung. Dementsprechend könnten meine Rechnungen auch nach außerhalb Deutschland gestellt werden und die Bezahlung auf ein nicht deutsches Konto erfolgen.

Der Plan war eine Gesellschaft in Malta oder Zypern. Es sollte aber legal und sicher sein.
Gescheitert ist es eigentlich immer am Ort der Oberleitung der Gesellschaft, selbst wenn man vor Ort einen Director einsetzt.

Alternativ wäre ein digitales Nomadentum denkbar gewesen. Da sind die Anforderungen an den Nachweis, dass man keinen Lebensmittelpunkt mehr in Deutschland hat, sehr hoch und ein großes Risiko.

Nun hatte die Idee das zu mischen. Würde es die Problematik der geschäftlichen Oberleitung einer EU Gesellschaft lösen, wenn ich nachweislich über 6 Monate pro Jahr im Ausland wäre, aber dennoch eine Wohnung in Deutschland hätte? Oder würde dieser "Lebensmittelpunkt" auch gleichzeitig als Ort der Oberleitung gelten, obwohl ich weniger als die Hälfte der Zeit in Deutschland bin?

Für einen Input, gerne auch in Form von Hinweisen, worauf ich achten muss, bin ich dankbar.
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