Hallo
Ich habe seit dem Jahr 2004 Verluste aus einer von mir vergebenen Lizenz.
Diese wurden von 2004 bis 2011 als sonstige Einkünfte § 22 behandelt. nach einem Einspruch sind sie seit 2012 Einkünfte aus selbständiger Arbeit § 18.
Die angelaufenen Verluste bis 2011 werden jedes Jahr per Extra Bescheid festgestellt. Allerdings kann ich sie nicht verrechnen, weil ich keine sonstigen Einkünfte nach §22 mehr habe.
Das kann doch nicht sein. Kann ich wirklich die Verluste bis 2011 nicht verrechnen, weil damals falsch qualifiziert wurde und der Einspruch erst in 2012 war?
Weiß jemand Rat?
Verustvortrag bei falscher Qualifizierung der Einkommensart
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 24. Aug 2018, 11:44