Hallo,
ich bin selbstständig und freiwillig gesetzlich krankenversichert. Ich habe 2017 ca. 3000 Euro an meine Krankenkasse (GKV) für 2016 nachzahlen müssen. Diese Summe müsste ich doch bei der Steuererklärung angeben können? Kann die Summe bei den Beiträgen zur Krankenversicherungen angeben werden oder muss diese gesondert angegeben werden?
Danke und viele Grüße
Krankenkassen Nachzahlung
Re: Krankenkassen Nachzahlung
Diese Summe müsste ich doch bei der Steuererklärung angeben können? Natürlich.
Kann die Summe bei den Beiträgen zur Krankenversicherungen angeben werden oder muss diese gesondert angegeben werden? Zeile 17 und 18 in der Anlage Vorsorgeaufwand. Und in Zeile 19 kommen die Beiträge zur Pflegeversicherung, die Sie ja dann wohl ebenfalls nachzahlen mußten.
Kann die Summe bei den Beiträgen zur Krankenversicherungen angeben werden oder muss diese gesondert angegeben werden? Zeile 17 und 18 in der Anlage Vorsorgeaufwand. Und in Zeile 19 kommen die Beiträge zur Pflegeversicherung, die Sie ja dann wohl ebenfalls nachzahlen mußten.
Re: Krankenkassen Nachzahlung
ok danke! Leider habe ich keine Aufsplittung für Kranken- und Pflegeversicherung erhalten, aber diese müsste ich ja anhand des Prozentsatzes für 2016 selbst berechnen können.
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Re: Krankenkassen Nachzahlung
das kann nicht sein, jede Krankenkasse gibt eine Aufteilung: einfach nochmal nachfragen oder abwarten, was das FA macht, denn das FA bekommt auch die Beträge von der KK übermittelt!