GBR Freiberufler

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
Antworten
david19
Beiträge: 3
Registriert: 1. Mär 2018, 20:17

GBR Freiberufler

Beitrag von david19 »

Schön das es dieses Forum gibt :)
Ich glaube ich verstehe da was nicht richtig. Habe gedacht ein Freiberufler hat nichts mit einer GBR zu tun. Jetzt lese ich hier das es dasselbe ist. Oder doch nicht?

Ich möchte gerne Intros verkaufen über meine Internetseite. Dort kann der Kunde eine Vorlage auswählen und mir sein Logo schicken. Aus seinem Logo mache ich dann eine Logo Animation.

Es ist eigentlich eine künstlerische Tätigkeit. Jetzt weiß ich nicht genau was ich gründen soll. Ich würde einen Jahresumsatz von 4000 Euro schätzen.

Ich möchte das nebenbei betreiben. Vollzeit bin ich Arbeitnehmer im Stahlwerk.
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: GBR Freiberufler

Beitrag von Severina »

Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

'Freiberufler' bezieht sich auf die Einkunftsart - davon gibt es 7 verschiedene im deutschen Einkommensteuerrecht. Sie beziehen derzeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Ob es sich bei der angedachten Tätigkeit um freiberufliche Einkünfte (eigentlich: Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit) handelt, ist m.E. noch fraglich, es liegen wohl eher Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit vor. Unterschied: Gewerbetreibende zahlen Gewerbesteuer, Freiberufler nicht (Gewerbesteuer fällt aber erst bei Gewinnen über 24.500 € an, das wird für Sie also vermutlich nicht relevant werden).

'GbR' bezieht sich auf die Rechtsform. Was Sie vorhaben, ist die Gründung eines Einzelunternehmens. Tun Sie sich mit einem Partner zusammen und betreiben Sie die Firma gemeinsam, müssen Sie eine entsprechende Rechtsform wählen - die einfachste ist die GbR, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. So eine gründen Sie im Grunde schon, wenn Sie gemeinsam mit einem Kumpel einen Kasten Bier kaufen ;-).

Mit Beginn der Tätigkeit müssen Sie den Fragebogen zur Aufnahme einer gewerblichen/selbständigen Tätigkeit ausfüllen und dem Finanzamt zukommen lassen. In diesem Zusammenhang können Sie Ihre Tätigkeit schildern und abklären, ob das tatsächlich eine selbständige Tätigkeit ist - spätestens bei der ersten Steuererklärung mit Einkünften aus dem Betrieb müssen Sie an sich wissen, ob Sie die Anlage SE oder die Anlage G ausfüllen müssen (tatsächlich lässt sich das auch später noch klären, aber man KANN das auch durchaus im Vorfeld tun und weiß dann Bescheid)
david19
Beiträge: 3
Registriert: 1. Mär 2018, 20:17

Re: GBR Freiberufler

Beitrag von david19 »

Danke für die ausführliche Antwort.
Ich würde jetzt folgendermaßen vorgehen:

1. Ich erstelle mein Projekt online und mache alles fertig

2. Ich fülle den Fragebogen aus und lasse das Finanzamt entscheiden ob eine Freiberufliche Tätigkeit vorliegt oder eben eine GBR.

3. Und erst dann gründe ich die GBR oder eben nicht, falls es als Freiberufler eingestuft wird.

So wäre das doch inordnung oder?
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: GBR Freiberufler

Beitrag von Severina »

Nein! Eine GbR gründen Sie nur dann, wenn Sie einen Partner haben, mit dem Sie die Firma gemeinsam betreiben - da Sie nichts dergleichen schreiben, nehme ich an, dass das nicht der Fall ist. Wie schon gesagt, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun - eine GbR kann freiberufliche, gewerbliche, landwirtschaftliche Einkünfte erzielen oder auch solch aus Vermietung oder Kapitalvermögen.
david19
Beiträge: 3
Registriert: 1. Mär 2018, 20:17

Re: GBR Freiberufler

Beitrag von david19 »

Also wäre es dann ein Kleinunternehmen wenn ich es richtig verstanden habe?
Entweder Freiberufler oder Kleinunternehmen?
Genau richtig, ohne Partner. Ich möchte das nebenbei machen als Nebenjob.
Tut mir leid das ist völliges Neuland für mich.
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: GBR Freiberufler

Beitrag von Severina »

Nein, auch nicht - “Kleinunternehmen“ ist wiederum ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht (und NUR aus diesem). Und auch hier gilt: Sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler und auch Landwirte können Kleinunternehmer sein. Beim Begriff “Freiberufler“ geht es nur und ausschließlich um die Art der Einkünfte, die man bezieht, aber nicht - von der Gewerbesteuer abgesehen - um die Besteuerung. Lesen Sie § 18 EStG - da sind in Abs. 1 die sog. Katalogisiert aufgeführt und die Aufzählung endet mit “und ähnlicher Berufe“. Was ähnlicher Beruf ist und was nicht, ist die Krux - dazu gibt es etliche Urteile. Für Berufe, die erst in jüngerer Zeit entstanden sind, gibt es aber oft noch keine Entscheidung.

Sie gründen ein Einzelunternehmen. Sehen Sie sich mal sehr intensiv die Seiten für Unternehmensgründung bei Ihrer zuständigen IHK oder irgendeiner IHK an. Sie brauchen Grundwissen, sonst besteht die Gefahr, in Teufels Küche zu geraten.

Und sehen Sie sich vorsichtshalber bei der Künstlersozialkasse um. Wenn es sich tatsächlich um eine künstlerische Tätigkeit handelt, sind Sie evtl. dort versicherungspflichtig und Ihre Kunden müssen dorthin ggf. Abgaben entrichten.
Antworten