Steuerliche Erfassung - Einnahmen

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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-Heiko-
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Steuerliche Erfassung - Einnahmen

Beitrag von -Heiko- »

Hallo liebe Leute,

ich habe ein Kleingewerbe angemeldet und sitze nun vor dem steuerlichen Erfassungsbogen.
Ich hänge bei den voraussichtlichen Einnahmen. Ich habe schon viel darüber gegoogled und gelesen aber es ist mir immer noch unklar:

Ich soll ja schätzen was ich dieses Jahr noch einnehmen werde. 2014 ist ja nun schon über die Hälfte durch. Nehmen wir an, ich schätze dass ich monatlich 200€ Gewinn machen werde, schreibe ich dann für dieses Jahr 5*200 = 1000€? Und für das nächste Jahr dann 12*200€ = 2400€?
Und die Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge die davon abgezogen werden? Die kann ich auch für 2014 für das komplette Jahr nehmen oder? Also zum Beispiel bei der Krankenkasse die Kosten des ganzen Jahres 2014 und 2015.

Was nun nirgendwo auftaucht sind die Kosten. Angenommen ich hatte nun zu Beginn Kosten von 500€ für Homepage-Erstellung etc. Gebe ich die irgendwo gesondert an? Oder rechne ich das einfach "unsichtbar" von meiner Gewinneinschätzung oben ab? Und in der Steuererklärung führe ich es dann genauer, mit Rechnung, auf?
Wenn ich 2014 negativen Gewinn mache, weil die Kosten höher als die Einnahmen waren, kann ich die verbleibenden Kosten dann 2015 vom Gewinn abziehen?

So, das waren jetzt doch mehrere kleine Fragen. Ich danke euch vielmals für eure Zeit und Hilfe!!!
Heiko
Petz
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Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Steuerliche Erfassung - Einnahmen

Beitrag von Petz »

Ger Gewinn ist schon Betriebseinnahmen abzgl. Betriebsausgaben, da kann man nicht noch irgendwelche "Kosten" abziehen.

Das mit den Sonderausgaben ist richtig.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
muemmel
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Re: Steuerliche Erfassung - Einnahmen

Beitrag von muemmel »

Wenn ich 2014 negativen Gewinn mache, weil die Kosten höher als die Einnahmen waren, kann ich die verbleibenden Kosten dann 2015 vom Gewinn abziehen? Können Sie - steuerlich wird das aber auf Sie keine Auswirkungen haben (allerdings auf Ihren Vater - siehe unten). Ihr anderer Betrag klingt ja nicht so, als würden Sie einen Gewinn von mehr 8.000 Euro haben. Folglich zahlen Sie keine Steuern. Und ob Sie nun auf 8.000 Euro keine Steuern zahlen oder auf, sagen wir, 8000 Euro minus 4000 Euro vorgetragenem Verlust aus dem Vorjahr, ist ja völlig gleichgültig. Und der Verlust wandert immer in das nächste Jahr, nicht in irgendein Jahr, wo er sich steuerlich positiv auswirkt.
Ein geringerer Gewinn würde allerdings zumindest die Absetzbarkeit des Unterhalts für den Vater positiv beeinflussen, da ja Ihr Einkommen sinkt.
-Heiko-
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Re: Steuerliche Erfassung - Einnahmen

Beitrag von -Heiko- »

Ich danke euch für eure Antworten!

@ Petz: Bei dem Wort "Gewinn" wäre es mir klar gewesen - Einnahmen minus Ausgaben. Aber es steht dort nur "Einkünfte", da war ich unsicher. Jetzt ist es klar, ich sollte den Betrag wohl noch mal gut nach unten korrigieren :-)

@ Muemmel: Wieso wird das steuerlich auf mich keine Auswirkungen haben, wer sagt dass ich 2015 weniger als 8000 (oder genauer sind es mittlerweile ja wohl 8354€) Einnahmen erwarte? Ob mein Gewerbe alleine dann so viel abwerfen wird, das muss man sehen, ist aber auch nicht entscheidend. Es zählen für die 8354€ ja alle Einkunftsarten zusammen. Von daher wäre es schon wichtig ob ich Verluste ins nächste Jahr übernehmen darf. Da zählen dann auch die Einkunftsarten getrennt, ja? Wenn ich also zum Beispiel 2000€ Verlust in meiner selbstständigen Tätigkeit in 2014 mache, weil die Startkosten so hoch waren, ich aber 5000€ Gewinn durch andere Einkünfte habe, dann verrechnet sich das nicht, sondern ich kann 2015 diese 2000€ noch von meinem Gewinn aus dem Gewerbe abziehen. Korrekt?

Danke!!
muemmel
Beiträge: 4843
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuerliche Erfassung - Einnahmen

Beitrag von muemmel »

Wenn ich also zum Beispiel 2000€ Verlust in meiner selbstständigen Tätigkeit in 2014 mache, weil die Startkosten so hoch waren, ich aber 5000€ Gewinn durch andere Einkünfte habe, dann verrechnet sich das nicht, sondern ich kann 2015 diese 2000€ noch von meinem Gewinn aus dem Gewerbe abziehen. Korrekt? Nein, falsch. Natürlich wird das verrechnet.
wer sagt dass ich 2015 weniger als 8000 (oder genauer sind es mittlerweile ja wohl 8354€) Einnahmen erwarte? Na, Sie hatten sich da doch so sorgfältig wegen des väterlichen Unterhaltes erkundigt - das klang jetzt nicht so, als würden Sie mit Einnahmen in einer Höhe rechnen, von der Sie ernsthaft leben können.
-Heiko-
Beiträge: 12
Registriert: 2. Feb 2012, 00:22

Re: Steuerliche Erfassung - Einnahmen

Beitrag von -Heiko- »

Ah, ich verstehe. Das heißt wenn jemand nebenbei selbstständig ist und die ersten Monate saftige rote Zahlen in diesem Gewerbe schreibt, aber in seinem normalen Job (nicht-selbstständig) verdient, dann zieht er diese Verluste nicht nächstes Jahr von möglichen Gewinnen dieses Gewerbes ab, sondern zuerst von allen anderen Gewinnen im gleichen Jahr, zum Beispiel durch seine nicht-selbstständige Tätigkeit. Richtig?
Ich dachte das wird getrennt gerechnet, alleine schon damit niemand auf die Idee kommt ein Gewerbe zu gründen, da hohe Kosten veranschlagt für Material usw., um damit dann sein "normales Einkommen" weniger zu besteuern.

Was deine Spekulation angeht, so ist die in mehreren Punkten falsch. Erstens könnte man darüber streiten ob alles oberhalb von 8001€ im Jahr zum "ernsthaft leben können" reicht. Zweitens bezog sich die Frage auf 2014, vielleicht noch rückwirkend auf 2013. Hier fragte ich nach 2015.

Trotzdem danke für die restlichen Antworten. Damit hilfst du mir sehr weiter.
muemmel
Beiträge: 4843
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuerliche Erfassung - Einnahmen

Beitrag von muemmel »

Ah, ich verstehe. Das heißt wenn jemand nebenbei selbstständig ist und die ersten Monate saftige rote Zahlen in diesem Gewerbe schreibt, aber in seinem normalen Job (nicht-selbstständig) verdient, dann zieht er diese Verluste nicht nächstes Jahr von möglichen Gewinnen dieses Gewerbes ab, sondern zuerst von allen anderen Gewinnen im gleichen Jahr, zum Beispiel durch seine nicht-selbstständige Tätigkeit. Richtig? Genau so ist es.
Ich dachte das wird getrennt gerechnet, alleine schon damit niemand auf die Idee kommt ein Gewerbe zu gründen, da hohe Kosten veranschlagt für Material usw., um damit dann sein "normales Einkommen" weniger zu besteuern. Da dachten Sie falsch. Abgesehen davon wird keiner das tun - die hohen Kosten muß er ja tatsächlich haben und nachweisen können, weswegen ihm dann die geringere Besteuerung seines sonstigen Einkommens wenig hilft.
-Heiko-
Beiträge: 12
Registriert: 2. Feb 2012, 00:22

Re: Steuerliche Erfassung - Einnahmen

Beitrag von -Heiko- »

Ich meinte hier vor allem Abschreibungen für etwas wie einen Laptop, Drucker o.ä. Da sehe ich durchaus die Möglichkeit.

Aber ist ja auch egal, darum geht es mir ja nicht.

Damit kann der Thread geschlossen werden. Danke schön!
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