Komponist, Nutzungsrechte einräumen im Web: gewerblich?
Verfasst: 8. Mai 2020, 11:06
Guten Morgen,
ich bin Freiberufler, komponiere hauptberuflich Musik und möchte die Nutzungsrechte dafür auch online
über sogenannte Beatstores (Online-Marktplätze) vermarkten - ebenso wie über eine eigene
Homepage mit Shop-Funktion. Die Kunden können sich meine Kompositionen in Form von Musikdateien
downloaden und z.B. die Werke bearbeiten, wobei ich danach immer noch 50% der Urheberrechte halte.
Spontan könnte man nun auf den Gedanken kommen: "massenhafter Verkauf online – das ist eine gewerbliche Tätigkeit."
Ich halte dagegen, dass keinerlei Verkauf stattfindet, sondern lediglich die Einräumung des Nutzungsrechts meiner Musikdateien
gegen Honorar. Das Urheberrecht und seine Nebenrechte sind ja niemals verkäuflich.
Und so weit ich weiß, gehört die Einräumung von Nutzungsrechten zu den freiberuflichen Tätigkeiten,
da man als Komponist ja meist nur diese Art der Einnahmequelle hat.
Ist das richtig? Ich würde mich über Expertenmeinungen freuen.
ich bin Freiberufler, komponiere hauptberuflich Musik und möchte die Nutzungsrechte dafür auch online
über sogenannte Beatstores (Online-Marktplätze) vermarkten - ebenso wie über eine eigene
Homepage mit Shop-Funktion. Die Kunden können sich meine Kompositionen in Form von Musikdateien
downloaden und z.B. die Werke bearbeiten, wobei ich danach immer noch 50% der Urheberrechte halte.
Spontan könnte man nun auf den Gedanken kommen: "massenhafter Verkauf online – das ist eine gewerbliche Tätigkeit."
Ich halte dagegen, dass keinerlei Verkauf stattfindet, sondern lediglich die Einräumung des Nutzungsrechts meiner Musikdateien
gegen Honorar. Das Urheberrecht und seine Nebenrechte sind ja niemals verkäuflich.
Und so weit ich weiß, gehört die Einräumung von Nutzungsrechten zu den freiberuflichen Tätigkeiten,
da man als Komponist ja meist nur diese Art der Einnahmequelle hat.
Ist das richtig? Ich würde mich über Expertenmeinungen freuen.