Freiberufliche Tätigkeit bei Altersteilzeit

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Kühnski
Beiträge: 1
Registriert: 4. Okt 2018, 08:25

Freiberufliche Tätigkeit bei Altersteilzeit

Beitrag von Kühnski »

Hallo zusammen,
ich hoffe, dass ich im richtigen Forumsbereich bin. Ich befinde mich in Altersteilzeit. Die Altersteilzeit begann im Juli 2015, seit September 2017 befinde ich mich in der so genannten „passiven Phase“. Sie endet im November 2019. Zuschüsse über die Agentur f. Arbeit sind nicht enthalten. D.h. ich profitiere lediglich von der steuerlichen Begünstigung der Altersteilzeitaufstockungsbeträge.
Da ich im Oktober 2019 erst 63 Jahre alt werde, will ich noch nicht in den Ruhestand gehen sondern freiberuflich weiter tätig sein. Ich habe nun begonnen, diese freiberufliche therapeutische Tätigkeit mit Krankenkassenzulassung aufzubauen. Es zeigt sich, dass die Tätigkeit gut anläuft und ich in den nächsten Monaten schon Einnahmen von monatlich ca. 2000,- Euro erzielen könnte.
Mein Anwalt, der mich während der Verhandlungsphase zur Altersteilzeit vertreten hatte, teilte mir damals mit, dass ich in der passiven Phase ohne Begrenzung hinzuverdienen dürfte. Der Anwalt ist nun selbst im Ruhestand, so dass ich ihn nicht mehr fragen kann. Bei einer Internetrecherche zur Zuverdienstgrenze habe ich leider nur Widersprüchliches gefunden.
Deshalb hier im Forum meine Frage: Ist es so, dass ich in der passiven Phase der Altersteilzeit ohne Begrenzung hinzuverdienen darf, oder laufe ich Gefahr, dass ich mit einem zu hohen Verdienst die steuerliche Begünstigung der Altersteilzeitaufstockungsbeträge verliere?
Vielen Dank
Kühnski
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