Gesellschafter-Geschäftsführer

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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kie
Beiträge: 5
Registriert: 9. Mai 2012, 15:34

Gesellschafter-Geschäftsführer

Beitrag von kie »

Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin hier richtig mit meiner Frage.

Ich bin Gesellschafter-Geschäftsführer einer UG & Co. KG welche ich mit einem Studienkollegen neben den Studium gegründet habe. Nun ist das Studium bald zu Ende und wir wollen beide Vollzeit für unser Unternehmer als Geschäftsführer arbeiten.

Wir beide sind jeweils zu 50% beteiligt.

Wir beide würden gern in der GKV bleiben, da wir beide Familie planen und die PKV da auf lange Sicht viel teuerer werden kann.

Ich möchte nun das Arbeitgeber-Brutto für mich und meinen Kollegen berechnen.
Wenn ich einen normalen Arbeitgeberbrutto-Rechner nutze wird für die GKV nicht die BBG angenommen, was, soweit ich gelesen habe, nicht möglich ist da wir beide "mächtige" GGf sind. Also müsste ich für die GKV-Beiträge die BBG annehmen oder?

Wie ist das mit der Unfall-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung? Wenn ich richtig gelesen habe, ist es GGf nicht möglich sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern zu lassen. Stimmt das?
Für die Unfall- und Renten-, Pflegeversicherung gilt prinzipiell ja eine Versicherungspflicht für einen von uns, da wir beide 50% haben, oder? Welche Betrag setzt man da an? Das Bruttogehalt? oder wieder eine BBG?

Gibts dafür einen Rechner online?
Was muss ich sonst beachten? Ich habe dazu noch gelesen, das man das GGf-Gehalt nicht zu niedrig wählen darf, da man es sonst schwer hat dieses zu erhöhen ohne eine Verdeckte Gewinnausschüttung zu tun.

Irgendwelche Tips für die Zeit in der das Unternehmen noch nicht soviel einspielt? Der Staat scheint oft anzunehmen das man sich sofort 5000€ Brutto Zahlen kann nur weil man GGf ist. :evil:

Danke.
Grüße
Kie
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Gesellschafter-Geschäftsführer

Beitrag von Petz »

Ernsthafter Rat

Geht beide unbedingt zu einem Steuerberater, da anscheinend überhaupt keine Kenntnis vorhanden ist.

Mal so als Anfang:
Ihr könnt nicht als Angestellte einer Personengesellschaft arbeiten, wenn Ihr selber Gesellschafter seid.
Das ist alles Vorwegvergütung und damit Gewinn.

Und zur Sozialversicherungspflicht unbedingt einen Steueberater aufsuchen.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
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