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Aushilfspauschale

Verfasst: 13. Okt 2008, 14:08
von Siegesmund K.
Hallo,
ist es eigentlich richtig, dass in einem landwirtschaftlichen Betrieb Aushilfen beschäftigt werden können, deren Lohn nur mit einer 5%igen Pauschale versteuert werden muss?

Gruß
Siegesmund

Re: Aushilfspauschale

Verfasst: 15. Okt 2008, 11:15
von Lohninfo
Hallöchen,

die Pauschalierung (5%) der Lohnsteuer für Aushilfskräfte in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ist dann zulässig, :-)

wenn der Betrieb einer Personengesellschaft, die Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, und aus allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen. Zu diesen Einkünften gehören auch die Einkünfte aus der Tierzucht und Tierhaltung, wenn im Wirtschaftsjahr
für die ersten 20 Hektar nicht mehr als 10 Vieheinheiten,
für die nächsten 10 Hektar nicht mehr als 7 Vieheinheiten,
für die nächsten 20 Hektar nicht mehr als 6 Vieheinheiten,
für die nächsten 50 Hektar nicht mehr als 3 Vieheinheiten,
und für die weitere Fläche nicht mehr als 1,5 Vieheinheiten.
je Hektar der vom Inhaber des Betriebs regelmäßig landwirtschaftlich genutzten Flächen erzeugt oder gehalten werden.