Mein Mandant hat einen Mietvertrag, bei dem der Vermieter NICHT zur Umsatzsteruflicht optiert hat. Im Mietvertrag wird sowohl auf die Grundmiete als auch auf die BK-Vorauszahlung KEINE USt ausgewiesen.
Nun stecken aber z.B. in den Heizkosten die der Vermieter brutto an den Mieter weiterberechnet auf jeden Fall Vorsteuern. Macht es Sinn, sich die Heizkostenabrechnung mit dem USt-Ausweis vom Vermieter anzufordern, oder kann ich mir die Arbeit sparen? Währen diese Vorsteuern für den Mieter abzugsfähig?
Vorsteuerabzug bei Betriebskostenabrechnung
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Re: Vorsteuerabzug bei Betriebskostenabrechnung
"mein Mandant"?
mE Arbeit sparen!
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