Wiederverkauf von Waren ohne MWST (GmbH <-> Kleinunternehmer)

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Stevie010
Beiträge: 2
Registriert: 4. Jul 2018, 10:19

Wiederverkauf von Waren ohne MWST (GmbH <-> Kleinunternehmer)

Beitrag von Stevie010 »

Hallo zusammen,

ich bin neu und habe gerade ein Einzelunternehmen als Kleinunternehmer gegründet. Ich produziere Socken und weise nach Empfehlung meines Steuerberaters keine MWST aus.
Meine Produkte werden auschliesslich über das Internet (B2C) verkauft. Geplant is aber auch der Verkauf an einen Freund (B2B), der einen lokalen Laden betreibt.

Nun zu meinem Problem:
Ich möchte an den Laden eines Freundes (eine GmbH) ein paar Produkte verkaufen. Dieser möchte sie dann an seine Kunden verkaufen. Da er aber die Umsatzsteuer ausweisen muss, bleibt nichts mehr unterm Strich übrig. Er kauft von mir Artikel X für 13 Euro ein (ohne MWST) und möchte ihn selbst für 17 Euro weiterverkaufen. Die Ware würde ich ihm auf Kommission bereitstellen und wir rechnen monatlich ab.

Wie können wir das sinnvoll lösen, dass er mehr als nur 1,29 Gewinn nach Abzug seiner Umsatzsteuer behält? Über getrennte Kassen mit anschliessender mtl. Provisionszahlung von mir an ihn haben wir schon nachgedacht, aber die Waren muss offiziell über seine Kasse laufen. (wegen Zahlweise)

Meine Frage dazu:
-> Kann er als GmbH bei einem Wareneinkauf ohne ausgewiesene MWST von mir diese trotzdem ausweisen?
-> Muss er Umsatzsteuer ausweisen, wenn er Ware verkauft, die er von mir erworben hat?
-> Gibt es einen Weg, wie er trotzdem MWST ausweisen kann, wenn er Ware von mir kauft?
-> Was wäre die sinnvollste Abwicklung?


Uns geht es darum, dass er die Differenz EK zu VK von 4 € auch als Gewinn behält, bzw. tatsächlich von mir ausgeschüttet bekommt. WENN er bei einem Verkauf an seinen ja Steuer abführt, dann müsste er doch auch logischerweise diese Steuer doch auch im Wareneinkauf irgendwo geltend machen. Oder habe ich heir einen Denkfehler.

Vielen Dank vorab für Eure Lösungsvorschläge... :-)

Liebe Grüße Stevie
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Wiederverkauf von Waren ohne MWST (GmbH <-> Kleinunternehmer)

Beitrag von Severina »

Stevie010 hat geschrieben: 4. Jul 2018, 10:40

Meine Frage dazu:
-> 1. Kann er als GmbH bei einem Wareneinkauf ohne ausgewiesene MWST von mir diese trotzdem ausweisen?
-> 2. Muss er Umsatzsteuer ausweisen, wenn er Ware verkauft, die er von mir erworben hat?
-> 3. Gibt es einen Weg, wie er trotzdem MWST ausweisen kann, wenn er Ware von mir kauft?
-> 4. Was wäre die sinnvollste Abwicklung?


Uns geht es darum, dass er die Differenz EK zu VK von 4 € auch als Gewinn behält, bzw. tatsächlich von mir ausgeschüttet bekommt. WENN er bei einem Verkauf an seinen ja Steuer abführt, dann müsste er doch auch logischerweise diese Steuer doch auch im Wareneinkauf irgendwo geltend machen. Oder habe ich heir einen Denkfehler.

Vielen Dank vorab für Eure Lösungsvorschläge... :-)

Liebe Grüße Stevie
1. Er kann nicht, er muss - es sei denn, er ist selbst Kleinunternehmer.
2. s. bei 1.
3. s. bei 1.
4. Er verkauft die Ware für 17 € netto.

dann müsste er doch auch logischerweise diese Steuer doch auch im Wareneinkauf irgendwo geltend machen. Oder habe ich hier einen Denkfehler.

Ja, hast Du. Solange nur Unternehmer untereinander für ihr Unternehmen abrechnen, wird die Umsatzsteuer immer neutralisiert - Umsatzsteuer auf Erlöse muss der Unternehmer abführen, Umsatzsteuer auf Aufwendungen erhält er erstattet, die Umsatzsteuer, die der Käufer erstattet bekommt, muss der Verkäufer abführen. Da DU wegen des Kleinunternehmerstatus' nichts abführst, kann er auch nichts erstattet bekommen (Voraussetzung dafür wäre ja eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer, die Du aber nicht ausstellen kannst). Wenn ihm die Marge zu gering ist, muss er den Preis erhöhen (oder Du Deinen senken).
Stevie010
Beiträge: 2
Registriert: 4. Jul 2018, 10:19

Re: Wiederverkauf von Waren ohne MWST (GmbH <-> Kleinunternehmer)

Beitrag von Stevie010 »

Vielen Dank für die Antwort, hat mir sehr geholfen.
Leopold Bloom
Beiträge: 8
Registriert: 3. Aug 2019, 15:02

Re: Wiederverkauf von Waren ohne MWST (GmbH <-> Kleinunternehmer)

Beitrag von Leopold Bloom »

Hallo,

Die Fragestellung ist durchaus berechtigt und keineswegs so eindeutig wie sie hier beantwortet wurde.

evtl. käme §25a UStG in Betracht. Differenzbesteuerung. Voraussetzung dafür ist.

1. Der Verkäufer muss im Gemeinschaftsgebiet ansässig sein.
2. Der Wiederverkäufer darf beim Sockenkauf nicht vorsteuerabzugsberechtigt sein (sonst schon). Das ist dann der Fall, wenn er die Socken von Privat oder von einem Kleinunternehmer nach §19 Abs. 1 kauft
3. Die gehandelten Gegenstände dürfen nicht aus Gold oder anderen Edelmetallen/Edelsteinen sein.

Wenn ich es richtig sehe werden die Socken von einer im Inland ansässigen Person verkauft. Die Person ist Kleinunternehmer nach §19 Abs. 1 und ich nehme an, dass die Socken nicht aus Gold sind. Die Voraussetzungen sind also erfüllt. Der Wiederverkäufer hat beim Sockenkauf kein Vorsteuerabzugsrecht, weil der Verkäufer keine USt in Rechnung gestellt hat/stellen durfte. Der Wiederverkäufer muss dem FA mitteilen, dass er (auch) Umsätze nach §25a tätigt, wenn er das Verfahren in Anspruch nehmen will.

Wenn die Differenzbesteuerung angewendet wird, muss der Wiederverkäufer nur die USt auf die Differenz zwischen seinem Verkaufspreis und seinem Einkaufspreis abführen. In Zahlen: Die Socke wird für 13 Euro gekauft und für 17 Euro verkauft. Zu versteuern sind die 4 Euro Differenz. Entweder der Wiederverkäufer verkauft für 17 Euro netto + 19% auf 4 Euro = 17,76 oder er verkauft für 16,36 netto + 64 Cent USt = 17,00 Euro. Der Wiederverkäufer muss auf seiner Rechnung seinen Kunden dann auch nur die 64 bzw. 76 Cent USt ausweisen und muss kenntlich machen, dass es §25a Umsätze sind. Deswegen wird die USt oft Mehrwertsteuer genannt. Es wird nur der Mehrwert besteuert.

Angewendet wird dieses Verfahren bei Gebrauchtwagen- und Antiquitätenhändlern. Die kaufen ihre Handelsware oft von Privatleuten, können keine Vorsteuer ziehen und müssen dann nur den Differenzbetrag zwischen EKP und VKP versteuern. Sonst wären sie nicht konkurrenzfähig. Warum sollte das mit Socken nicht gehen? Es gibt einige Handelswaren, bei denen das Verfahren nicht angewendet werden kann/darf. Socken gehören nicht dazu.

Das Ganze ist mehr ein Problem des Wiederverkäufers und weniger eines des Verkäufers. Im Zweifelsfall sollte sich der Wiederverkäufer bei seinem Steuerberater erkundigen. Die Sache ist nicht ganz profan und gelegentlich strittig. Oft wird der §25a im Zusammenhang mit "Gebrauchtwarenhandel" verwendet. Im §25a steht nichts davon, dass es um gebrauchte Gegenstände gehen muss. Es kommt nur oft bei Gebrauchtwarenhändlern vor.

LG

Leopold Bloom
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