EÜR - Belegnummerierung zwingend ???

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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casi
Beiträge: 1
Registriert: 11. Okt 2010, 10:17

EÜR - Belegnummerierung zwingend ???

Beitrag von casi »

Hallo,
nur eine Frage.
Ich ermittle meinen Gewinn mit EÜR. Hier ist für Eingangsrechnungen anderer Unternehmen die Sortierung nach zeitlicher Reihenfolge von mir vorgenommen worden, jedoch nur in Form von Tabellen unterteilt nach Kostenarten
1. Rechnungsdatum
2. Rechnungsersteller
3. Bruttobetrag
4. Nettobetrag
5. Umsatzsteuer
Erfüllt diese Vorgehensweise die Anforderungen des Finanzamts oder MUSS ZWINGEND (gibt es hier eine gesetzliche Vorschrift ?) eine fortlaufende Nummerierung jedes Beleges vorgenommen werden?
Danke für ein kurzfristiges Feedback!
ruepel
Beiträge: 135
Registriert: 23. Jul 2010, 19:18

Re: EÜR - Belegnummerierung zwingend ???

Beitrag von ruepel »

Hallo,

du ermittelst Deinen Gewinn nach § 4 Absatz 3 i.V.m. § 11 EStG. Die Einnahmen im Moment des Zuflusses und die Ausgaben im Moment der Zahlung. Buchführungspflicht nach § 141 AO. Die Anforerungen an dieser Buchführungspflicht sind weitaus geringer, die Belege werden zu den Zahlungsvorgang geheftet, ich habe noch keinen Betriebsprüfer erlebt, der sich über die fehlende Nummerierung von Eingangsrechnungen beschwert hat. Bei den Ausgangsrechnungen ist die fortlaufende Nummerierung nach § 14 Absatz 4 UStG jedoch vorgerschrieben.

Gruß
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