Kleinunternehmer --> Frage zu Ausgaben und GWG

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Werkzeugmensch
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Kleinunternehmer --> Frage zu Ausgaben und GWG

Beitrag von Werkzeugmensch »

Hallo,

ich mache die Steuererklärung für mein im Dezember 2017 gegründetes Kleinunternehmen, verwende hierzu Smarsteuer.de und habe hierzu ein paar Fragen:


Frage 1: Im Steuerjahr 2018 habe ich diverse Ausgaben für Material und Ware getätigt. Ich handle mit Werkzeug und Maschinen und repariere diese. Ein Großteil der Ausgaben liegt hierbei unter 200€.

Ich habe jedoch zum einen einen KFZ Anhänger für 1000€ von Privat gekauft. (Habe ein Quittung über den bezahlten Betrag) und ein Schweißgerät für ~2.200€

Diese beiden Sachen werden von mir selbst eingesetzt um im Unternehmen damit zu arbeiten.

Muss bzw. darf ich diese beiden Sachen nun unter dem Punkt "Anlagevermögen - Bewegliche Wirtschaftsgüter" erfassen und somit abschreiben?

Wenn ja: Darf ich dann die Ausgaben dafür noch in der EÜR unter den "Ausgaben" erfassen? (Dort steht als Hilfetext: "Bitte erfassen Sie Ihre Ausgaben jeglicher Art die im Zusammenhang mit Ihrem Betrieb stehen (Waren, Fortbildungskosten usw.) in der dafür vorgesehenen Erfassungstabelle.")


Frage 2: Für mein Verständnis: Wenn ich Anhänger und Schweißgerät bei den GWG erfasse, welchen Betrag nehme ich dann für den Anhänger, den ich ja von Privat, ohne Mehrwertsteuer gekauft habe?

Für das Schweißgerät liegt mir eine Rechnung mit ausgewießener Mehrwertsteuer vor, in diesem Fall trage ich lediglich den Nettobetrag ein, richtig?


Frage 3: Ich habe im Jahr 2018 von Privat 3 Schweißgeräte für 1550€ gekauft. Hierzu habe ich ebenfalls eine Quittung über den gezahlten Betrag. Diese 3 Geräte werden von mir nicht verwendet sondern sollen lediglich weiterverkauft werden. Eines der Geräte ist bereits verkauft, 2 Stück stehen noch im Lager.

Ich habe jetzt die Quittung unter den Ausgaben erfasst. Trotz des hohen Betrages von 1550€ sind das ja keine GWG die abgeschrieben werden müssen. Also reicht es diese einfach unter den Ausgaben zu erfassen?


Vielen Dank für eure Mithilfe und viele Grüße aus München!
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Kleinunternehmer --> Frage zu Ausgaben und GWG

Beitrag von Severina »

Werkzeugmensch hat geschrieben: 30. Jul 2019, 12:48 Hallo,

ich mache die Steuererklärung für mein im Dezember 2017 gegründetes Kleinunternehmen, verwende hierzu Smarsteuer.de und habe hierzu ein paar Fragen:


Frage 1: Im Steuerjahr 2018 habe ich diverse Ausgaben für Material und Ware getätigt. Ich handle mit Werkzeug und Maschinen und repariere diese. Ein Großteil der Ausgaben liegt hierbei unter 200€.

Ich habe jedoch zum einen einen KFZ Anhänger für 1000€ von Privat gekauft. (Habe ein Quittung über den bezahlten Betrag) und ein Schweißgerät für ~2.200€

Diese beiden Sachen werden von mir selbst eingesetzt um im Unternehmen damit zu arbeiten.

Muss bzw. darf ich diese beiden Sachen nun unter dem Punkt "Anlagevermögen - Bewegliche Wirtschaftsgüter" erfassen und somit abschreiben?

Der Anhänger ist entweder der Regel-AfA zu unterwerfen oder in den GWG-Pool zu stellen. Bei letzterer Lösung müssen aber auch alle sonstigen Wirtschaftsgüter des ANLAGEvermögens, die in 2018 gekauft wurden, in den Pool.

Das Schweißgerät ist der Regel-AfA zu unterwerfen gemäß AfA-Tabelle.


Wenn ja: Darf ich dann die Ausgaben dafür noch in der EÜR unter den "Ausgaben" erfassen? (Dort steht als Hilfetext: "Bitte erfassen Sie Ihre Ausgaben jeglicher Art die im Zusammenhang mit Ihrem Betrieb stehen (Waren, Fortbildungskosten usw.) in der dafür vorgesehenen Erfassungstabelle.")

Natürlich nicht! Sie würden die Kosten doch damit doppelt erfassen, das ist doch klar? Die Sache mit der Erfassungstabelle ist ein Spezificum Ihrer Software, die kenne ich nicht - fragen Sie im Anwenderforum.


Frage 2: Für mein Verständnis: Wenn ich Anhänger und Schweißgerät bei den GWG erfasse, welchen Betrag nehme ich dann für den Anhänger, den ich ja von Privat, ohne Mehrwertsteuer gekauft habe?

Den Kaufpreis - was denn sonst?

Für das Schweißgerät liegt mir eine Rechnung mit ausgewießener Mehrwertsteuer vor, in diesem Fall trage ich lediglich den Nettobetrag ein, richtig?

Nein! Sie schreiben doch, Sie sind Kleinunternehmer - wo wollten Sie denn die Umsatzsteuer hinbuchen?


Frage 3: Ich habe im Jahr 2018 von Privat 3 Schweißgeräte für 1550€ gekauft. Hierzu habe ich ebenfalls eine Quittung über den gezahlten Betrag. Diese 3 Geräte werden von mir nicht verwendet sondern sollen lediglich weiterverkauft werden. Eines der Geräte ist bereits verkauft, 2 Stück stehen noch im Lager.

Ich habe jetzt die Quittung unter den Ausgaben erfasst. Trotz des hohen Betrages von 1550€ sind das ja keine GWG die abgeschrieben werden müssen. Also reicht es diese einfach unter den Ausgaben zu erfassen?

Ja- das ist Umlaufvermögen.


Ich drücke Ihnen die Daumen, dass Sie bis morgen alles fertig haben...
Werkzeugmensch
Beiträge: 2
Registriert: 30. Jul 2019, 12:43

Re: Kleinunternehmer --> Frage zu Ausgaben und GWG

Beitrag von Werkzeugmensch »

Hallo,

vielen Dank für Ihren Beitrag! :-)


Frage 2: Für mein Verständnis: Wenn ich Anhänger und Schweißgerät bei den GWG erfasse, welchen Betrag nehme ich dann für den Anhänger, den ich ja von Privat, ohne Mehrwertsteuer gekauft habe?

Den Kaufpreis - was denn sonst?

Für das Schweißgerät liegt mir eine Rechnung mit ausgewießener Mehrwertsteuer vor, in diesem Fall trage ich lediglich den Nettobetrag ein, richtig?

Nein! Sie schreiben doch, Sie sind Kleinunternehmer - wo wollten Sie denn die Umsatzsteuer hinbuchen?

Alles klar, ich habe hier mehrere Sachen in einen Topf geworfen, das war natürlich falsch!

Ich hatte folgendes hier im Kopf, aber dabei geht es natürlich nur um die 410€ bzw. 800€ Grenzen!

https://www.invoiz.de/gwg-sonderregelung-fuer-kleinunternehmer/





Frage 1: Im Steuerjahr 2018 habe ich diverse Ausgaben für Material und Ware getätigt. Ich handle mit Werkzeug und Maschinen und repariere diese. Ein Großteil der Ausgaben liegt hierbei unter 200€.

Ich habe jedoch zum einen einen KFZ Anhänger für 1000€ von Privat gekauft. (Habe ein Quittung über den bezahlten Betrag) und ein Schweißgerät für ~2.200€

Diese beiden Sachen werden von mir selbst eingesetzt um im Unternehmen damit zu arbeiten.

Muss bzw. darf ich diese beiden Sachen nun unter dem Punkt "Anlagevermögen - Bewegliche Wirtschaftsgüter" erfassen und somit abschreiben?

Der Anhänger ist entweder der Regel-AfA zu unterwerfen oder in den GWG-Pool zu stellen. Bei letzterer Lösung müssen aber auch alle sonstigen Wirtschaftsgüter des ANLAGEvermögens, die in 2018 gekauft wurden, in den Pool.

Das Schweißgerät ist der Regel-AfA zu unterwerfen gemäß AfA-Tabelle.

Wenn ja: Darf ich dann die Ausgaben dafür noch in der EÜR unter den "Ausgaben" erfassen? (Dort steht als Hilfetext: "Bitte erfassen Sie Ihre Ausgaben jeglicher Art die im Zusammenhang mit Ihrem Betrieb stehen (Waren, Fortbildungskosten usw.) in der dafür vorgesehenen Erfassungstabelle.")

Natürlich nicht! Sie würden die Kosten doch damit doppelt erfassen, das ist doch klar? Die Sache mit der Erfassungstabelle ist ein Spezificum Ihrer Software, die kenne ich nicht - fragen Sie im Anwenderforum


Okay, verstanden! Doppelt geht natürlich nicht. Hier wäre jetzt noch meine ergänzende Frage zwecks meinem besseren Verständnis und um sicherzugehen: MUSS ich denn die beiden Sache ins Anlagevermögen nehmen? Nur weil ich das eine oder andere eventuell vor dem Ende der Abschreibungszeitraums außer Dienst stelle und weiterverkaufe wird daraus ja kein Umlaufvermögen, denn ich setze die Dinge ja trotzdem eine Weile im Betrieb ein. Wenn ich das ganze jetzt einfach unter den Ausgaben im Umlaufvermögen erfasse, wird das FA vermutlich Fragen dazu stellen? Ist jetzt eher theoretischer Natur, ich habe es jetzt so gemacht wie oben geschrieben... ich frage mich nur, wie das FA den Unterschied zwischen Anlage- und Umlaufvermögen beurteilen will... beim Anhänger vielleichtn noch eher, aber beim Schweißgerät?

Ich drücke Ihnen die Daumen, dass Sie bis morgen alles fertig haben...
Ich bin zum Glück schon seit ein paar Tagen durch und bin nur noch nicht zum kopieren/ausdrucken der Belege und zum absenden gekommen. Das wollte ich heute tun und bin deshalb nochmal von vorn bis hinten alles durchgeggangen... Über den Punkt mit dem Anlagevermögen und den GWG bin ich blöderweiße dann heute erst drübergestolpert, als ich nochmal alles vor dem versenden durchsehen wollte... Da hatte ich mir unkluger Weise bis dahin noch keine Gedanken gemacht...
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