ich bin gerade mit folgender Frage konfrontiert:
Welchen Betrag muss ich als Kleinunternehmer in meiner EÜR erfassen, den Netto- oder Bruttobetrag?
Ein Beispiel: Ich habe einen Drucker für 62,99 € brutto gekauft. Auf der Rechnung sind 52,93 € netto ausgewiesen. Ich übe die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG aus.
Wie muss ich mich nun verhalten?
- Muss ich den Bruttobetrag i. H. v. 62,99 € in meine EÜR übernehmen und dabei die Vorsteuer i. H. v. 11,97 € nicht auf einem gesonderten Konto erfassen?
- Muss ich den Nettobetrag i. H. v. 52,93 € in meine EÜR übernehmen und dabei die Vorsteuer i. H. v. 11,97 € auf ein gesondertes Konto erfassen, jedoch nicht anmelden?
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten