Erfassung Brutto- oder Nettobetrag als Kleinunternehmer §19 UStG

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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xp10r3r
Beiträge: 2
Registriert: 9. Apr 2019, 19:47

Erfassung Brutto- oder Nettobetrag als Kleinunternehmer §19 UStG

Beitrag von xp10r3r »

Moin,

ich bin gerade mit folgender Frage konfrontiert:

Welchen Betrag muss ich als Kleinunternehmer in meiner EÜR erfassen, den Netto- oder Bruttobetrag?

Ein Beispiel: Ich habe einen Drucker für 62,99 € brutto gekauft. Auf der Rechnung sind 52,93 € netto ausgewiesen. Ich übe die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG aus.

Wie muss ich mich nun verhalten?
  1. Muss ich den Bruttobetrag i. H. v. 62,99 € in meine EÜR übernehmen und dabei die Vorsteuer i. H. v. 11,97 € nicht auf einem gesonderten Konto erfassen?
  2. Muss ich den Nettobetrag i. H. v. 52,93 € in meine EÜR übernehmen und dabei die Vorsteuer i. H. v. 11,97 € auf ein gesondertes Konto erfassen, jedoch nicht anmelden?
Ich weiß, dass ich die Umsatzsteuer nicht weitergeben darf, wenn ich die Kleinunternehmerregelung beanspruche. Wie jedoch wird mit der buchhalterischen Erfassung umgegangen?

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten
xp10r3r
Beiträge: 2
Registriert: 9. Apr 2019, 19:47

Re: Erfassung Brutto- oder Nettobetrag als Kleinunternehmer §19 UStG

Beitrag von xp10r3r »

Ich habe mich weiter informiert und folgendes gefunden.
Bei Eingangsrechnungen von anderen Unternehmen an Sie ist zwar Umsatzsteuer ausgewiesen (sofern Ihr Lieferant nicht auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt), aber Sie dürfen diese nicht in Abzug bringen. Daher verbuchen Sie bei Rechnungen an Sie stets den Bruttobetrag, also den Endbetrag einer Rechnung mitsamt der Umsatzsteuer.

[Quelle: https://www.kontolino.de/dokumentation/buchungsperioden-jahresabschluss-etc/jahresabschluss-und-steuern/kleinunternehmerregelung/]
Jetzt wäre es hilfreich dieser Information die entsprechende Stelle im Gesetz beizufügen.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Erfassung Brutto- oder Nettobetrag als Kleinunternehmer §19 UStG

Beitrag von schlauelia »

Sie müssen eine EÜR/ Einnahme-Ausgaben-Überschussechnung elektronisch machen bzw. dann auch ans FA übermitteln.

Als ust`licher Kleinunternehmer müssen Sie alla Ausgaben und Einnahmen mit dem Endbetrag/Zahlungsbetrag ( also brutto ) erfassen!

Lia
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