Suche Bauernregel (EÜR, nebenberuflich selbständig)

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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SebastianFine
Beiträge: 2
Registriert: 27. Mär 2019, 10:30

Suche Bauernregel (EÜR, nebenberuflich selbständig)

Beitrag von SebastianFine »

Hallo zusammen,

Ich suche Bauernregeln für meine Steuer um abzuschätzen wieviel Steuern auf mich zukommen könnten.

Ich bin nebenberuflich selbständig, Einzelunternehmer, kein Freiberuf, keine KSK, unter 17500. MwSt und GewerbeSt treffen nicht zu. Die hab ich im Kopf.


Fall 1) Ich stelle 200 in Rechnung. Kaufe einen Drucker für 200 netto. Dann kommen keine zusätzlichen Steuern zu dem was ich als Angestellter verdiene hinzu. Korrekt?

Fall 2) Ich stelle 200 in Rechnung. Habe keine weiteren Ausgaben. Ich lege pi x daumen 50% zur Seite. Richtig?

Fall 3) Ich stelle im ersten Jahr nichts in Rechnung. Kaufe einen Drucker für 200 netto.

Antwort A: Die Verluste werden im folgenden Geschäftsjahr mit 200 auf Rechnung versteuert. Sprich ich setze den Drucker im folgenden Geschäftsjahr über den Verlust ab.
Antwort B: Ich setze den Drucker über mein Angestelltenverhältnis ab, weil die EInkommenssteuer beide "Gewinne" in einen Topf wirft. Wird hier dann die prozentualle Nutzung verwendet? Investition in den Aufbau des Gewerbes?
Antwort C:Ich kann den Drucker nicht absetzen.

Fall 4) Ich stelle 100 in Rechnung. Kaufe einen Drucker für 200. 100 kann ich direkt absetzen.
Antwort A: 100 gehen in das nächste Jahr.
Antwort B: 100 kann ich als Angestellter als Steuer absetzen.
Antwort C: ?


Dafür siche ich eine Bauernregel um meine Steuerlast abzuschätzen und einzuschätzen welche Ausgaben ich tatsächlich verkraften kann.

Ich weiß das es Steuerberater gibt. Ich weiß aber auch dass die 80-100 Euro die Stunde für so eine Beratung nehmen. Das ist Investitionskapital was an anderer Stelle fehlen würde.

Vielen Dank für Eure Hilfe,

Sebastian.
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Suche Bauernregel (EÜR, nebenberuflich selbständig)

Beitrag von Severina »

SebastianFine hat geschrieben: Hallo zusammen,

Ich suche Bauernregeln für meine Steuer um abzuschätzen wieviel Steuern auf mich zukommen könnten.

Ich bin nebenberuflich selbständig, Einzelunternehmer, kein Freiberuf, keine KSK, unter 17500. MwSt und GewerbeSt treffen nicht zu. Die hab ich im Kopf.


Fall 1) Ich stelle 200 in Rechnung. Kaufe einen Drucker für 200 netto. Dann kommen keine zusätzlichen Steuern zu dem was ich als Angestellter verdiene hinzu. Korrekt?

Das ergibt einen Verlust aus Gewerbebetrieb von 38 € (falls Sie den Drucker nicht von privat kaufen), der wird in der Veranlagung als Minderung der Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit wirksam und es kommt zu einer Steuererstattung.


Fall 2) Ich stelle 200 in Rechnung. Habe keine weiteren Ausgaben. Ich lege pi x daumen 50% zur Seite. Richtig?

Keine schlechte Idee, aber endgültig ist das nicht zu beantworten, da Sie nicht verraten, wie hoch die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit sind.

Fall 3) Ich stelle im ersten Jahr nichts in Rechnung. Kaufe einen Drucker für 200 netto.

Antwort A: Die Verluste werden im folgenden Geschäftsjahr mit 200 auf Rechnung versteuert. Sprich ich setze den Drucker im folgenden Geschäftsjahr über den Verlust ab.

Nein. Es herrscht Abschnittsbesteuerung, Gewinne und VErluste sind für die jeweiligen Wirtschaftsjahre zu ermitteln und können nicht nach Belieben verschoben werden.

Antwort B: Ich setze den Drucker über mein Angestelltenverhältnis ab, weil die EInkommenssteuer beide "Gewinne" in einen Topf wirft. Wird hier dann die prozentualle Nutzung verwendet? Investition in den Aufbau des Gewerbes?

Das geht nur, wenn Sie den Drucker auch tatsächlich im Rahmen Ihrer nichtselbständigen Beschäftigung nutzen, dann ggf. prozentual. Die auf den Gewerbebetrieb entfallenden Anteile führen zu einem Verlust.

Antwort C:Ich kann den Drucker nicht absetzen.

Falsch


Fall 4) Ich stelle 100 in Rechnung. Kaufe einen Drucker für 200. 100 kann ich direkt absetzen.
Antwort A: 100 gehen in das nächste Jahr.

Nein, siehe oben.

Antwort B: 100 kann ich als Angestellter als Steuer absetzen.

Siehe oben.

Antwort C: ?

Sie machen einen Verlust von 100 € (wenn wir immer noch von Nettopreisen reden: von 138 €)


Dafür siche ich eine Bauernregel um meine Steuerlast abzuschätzen und einzuschätzen welche Ausgaben ich tatsächlich verkraften kann.

Beschäftigen Sie sich mal mit dem Thema 'Einnahmen-Überschuss-Rechnung, das ist sinnvoller als 'Bauernregeln' anzuwenden.

Ich weiß das es Steuerberater gibt. Ich weiß aber auch dass die 80-100 Euro die Stunde für so eine Beratung nehmen.

Das wird nicht reichen.

Das ist Investitionskapital was an anderer Stelle fehlen würde.

Vielen Dank für Eure Hilfe,

Sebastian.
Ich gehe davon aus, dass Sie bewußt ein Beispiel mit einem GWG gewählt haben - sonst müssen wir hier tatsächlich über die Verteilung von Anschaffungskosten mittels Absetzung für Abnutzung reden (§7 EStG).
SebastianFine
Beiträge: 2
Registriert: 27. Mär 2019, 10:30

Re: Suche Bauernregel (EÜR, nebenberuflich selbständig)

Beitrag von SebastianFine »

Hallo Severina,

danke für deine ausführlichen Erklärungen.


Ich bin nebenberuflich selbständig, Einzelunternehmer, kein Freiberuf, keine KSK, unter 17500. MwSt und GewerbeSt treffen nicht zu. Die hab ich im Kopf.


Fall 1) Ich stelle 200 in Rechnung. Kaufe einen Drucker für 200 netto. Dann kommen keine zusätzlichen Steuern zu dem was ich als Angestellter verdiene hinzu. Korrekt?

Das ergibt einen Verlust aus Gewerbebetrieb von 38 € (falls Sie den Drucker nicht von privat kaufen), der wird in der Veranlagung als Minderung der Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit wirksam und es kommt zu einer Steuererstattung.

Den Punkt verstehe ich leider gar nicht. Ich mache 200 netto auf Rechnung. (Umsatzsteuer befreit, weil unter 17500) Aber wenn ich das richtig verstehe sorgen Verluste für eine Minderung der Steuerlast der Einkünfte aus ichtselbständiger Tätigkeit, was weniger ist, als die Anrechnung wenn ich Gewinne erzielt habe.


Fall 2) Ich stelle 200 in Rechnung. Habe keine weiteren Ausgaben. Ich lege pi x daumen 50% zur Seite. Richtig?

Keine schlechte Idee, aber endgültig ist das nicht zu beantworten, da Sie nicht verraten, wie hoch die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit sind.

3100 brutto



Wo würde ich den solide Informationen zur EÜR finden? Die Internetseiten bleiben alle sehr oberflächlich und behandeln den Fall der nebenberuflichen Selbständigkeit nur Stiefmütterlich.

100 Euro habe ich als Angebot einer Steuerberaterin. Aber wie gesagt, das ist viel Geld.


Grüße,

Sebastian.
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Suche Bauernregel (EÜR, nebenberuflich selbständig)

Beitrag von Severina »

SebastianFine hat geschrieben: Hallo Severina,


Den Punkt verstehe ich leider gar nicht. Ich mache 200 netto auf Rechnung. (Umsatzsteuer befreit, weil unter 17500) Aber wenn ich das richtig verstehe sorgen Verluste für eine Minderung der Steuerlast der Einkünfte aus ichtselbständiger Tätigkeit, was weniger ist, als die Anrechnung wenn ich Gewinne erzielt habe.

Das wiederum verstehe ich nicht, aber ich versuche mich mal an einer Antwort. Im deutschen Steuersystem gibt es 7 Einkunftsarten. Einkünfte sind einer dieser Einkunftsarten zuzuordnen, geht das nicht, so sind die Einkünfte einkommensteuerfrei (z.B. Glücksspielgewinne - es sei denn, man ist Profispieler oder Schenkungen - die sind nie einkommensteuerpflichtig, aber ggf. schenkungsteuerpflichtig). Für jede Einkunftsart werden die Einkünfte zunächst gesondert ermittelt, dabei unterscheidet man Überschusseinkünfte und Gewinneinkünfte (Gewerbe, Landwirtschaft, freiberufliche Tätigkeit). Sie haben eine Gewinneinkunftsart (Gewerbe), müssen also mittels EÜR oder Bilanz den Gewinn (oder Verlust) für ein Wirtschaftsjahr ermitteln. Im genannten Fall - Ausgangs-Rechnung über 200 €, Drucker für 200 € netto, Kleinunternehmer lauten die Einnahmen auf 200 €, die Ausgaben für GWG auf 200 € und die Ausgaben für Vorsteuer auf 38 € - macht einen Verlust von 38 €.

Als nächstes ermitteln Sie die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Die Einnahmen belaufen sich auf 12 x 3.100 €, davon können Sie die Werbungskosten (mind. WK-Pauschbetrag) abziehen, dann haben Sie die Einkünfte - sagen wir mal, 36.200 €.

Jetzt wird der Gesamtbetrag der Einkünfte gebildet - 36.200 ./. 38 = 36.162. Insofern "mindert" der Verlust aus Gewerbebetrieb die Einkünfte aus N.

Nun noch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abziehen und Sie haben das zu versteuernde Einkommen. Aus der Steuertabelle können Sie die darauf zu zahlende Steuer ablesen.

Was Sie jetzt mit "was weniger ist als die Anrechnung wenn ich Gewinne erzielt habe" meinen, erschließt sich mir leider nicht im Geringsten, das müssten Sie noch mal verständlich erläutern.




Fall 2) Ich stelle 200 in Rechnung. Habe keine weiteren Ausgaben. Ich lege pi x daumen 50% zur Seite. Richtig?

Keine schlechte Idee, aber endgültig ist das nicht zu beantworten, da Sie nicht verraten, wie hoch die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit sind.

3100 brutto


100 Euro habe ich als Angebot einer Steuerberaterin. Aber wie gesagt, das ist viel Geld.

Nun, entweder nützt man Fachwissen und bezahlt dafür mit Geld oder man verschafft sich selber Fachwissen und bezahlt dafür mit Zeit - Zeit, die Sie nutzen könnten, um mit Ihren Fähigkeiten Geld zu verdienen.


Wo würde ich den solide Informationen zur EÜR finden? Die Internetseiten bleiben alle sehr oberflächlich und behandeln den Fall der nebenberuflichen Selbständigkeit nur Stiefmütterlich.

Grüße,

Sebastian.
Leihen Sie sich halt ein paar Bücher aus, Sie werden schon merken, mit welchen Sie zurechtkommen. Bei der EÜR ist es völlig egal, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird.
Leopold Bloom
Beiträge: 8
Registriert: 3. Aug 2019, 15:02

Re: Suche Bauernregel (EÜR, nebenberuflich selbständig)

Beitrag von Leopold Bloom »

Hallo,

Severina hat bereits fachlich alles richtig kommentiert. Als Tipp wäre vielleicht nur noch anzumerken, dass es keinen Steuerberater braucht in dieser Angelegenheit. Steuerberater sind oft leider keine guten Erklärer. Jeder Steuerfachangestellte, fast jeder Buchhalter kann Ihnen im Detail erläutern auf was Sie achten müssen. Falls es im Selbststudium mit Büchern nicht klappt. Es gibt zahllose Buchhalter oder Steuerfachangestellte, die Ihnen gerne Nachhilfe in solchen Fragen geben. Das Honorar ist überschaubar und es braucht auch nicht lange. Schauen Sie mal bei Ebay Kleinanzeigen nach. Da finden Sie garantiert einen, der bei Ihnen in der Nähe wohnt.

LG

Leo
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