Hallo zusammen,
Unternehmer M. ist seit 2005 Kleinunternehmer. Im September 2009
bekommt er einen Brief vom FA, dass er in 2008 ein paar € die 17500,-
überschritten hat. M. ist total überrascht und ruft erstmal dort an.
Im Fa wird auf Bitte von M. die UST-Vorauszahlung ab Oktober umgestellt.
Also wurden für 9 Monate keine UST abgeführt, erst ab 10/2009.
Wie soll M. jetzt bei seiner EÜR vorgehen. Normalerweise muss er doch für
das ganze Jahr 2009 so rechnen, als ob er ab Januar 2009 Brutto/Netto gerechnet hat.
Hat er aber nicht. Man kann ja schlecht 2 EÜR´s abgeben.
Angenommen er rechnet seine Einnahmen und Ausgaben netto +/- die Vereinnahmten/
Verausgabten UST, was muß dann in Zeite 52 + 53 rein?
Vielen Dank.
EÜR, nur teilweise VST abgeführt
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