Gewerbliche Vermietung - Hausgeld in EÜR und USt

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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sidhappens
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Registriert: 26. Feb 2019, 20:50

Gewerbliche Vermietung - Hausgeld in EÜR und USt

Beitrag von sidhappens »

Hallo zusammen,
für vermietete Büroräume habe ich zur Umsatzsteuer optiert und berechne eine Nebenkostenvorauszahlung + USt., die ich in der EÜR 2018 als Einnahmen angebe.
Der "Gegenpart" dazu besteht aus abgeführtem Hausgeld ohne Investitionsrücklage nach genehmigtem Wirtschaftsplan 2018 - die genaue Abrechnung der Hausverwaltung erhalte ich natürlich erst später in 2019.
Kann / muss man diese Ausgaben in der EÜR für 2018 bereits einrechnen (nach Wirtschaftsplan, netto?) oder werden die Kosten aufgrund der Abrechnung erst 2019 gebucht?
Dankeschön :)
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Gewerbliche Vermietung - Hausgeld in EÜR und USt

Beitrag von schlauelia »

aber Sie wollen doch auch aus den Ausgaben die Vorsteuer ansetzen! Und dafür sollte schon die Abrechnung ggf. mit Belegen vorliegen, damit Sie diese richtig erfassen können und richtige USt-Erklärung abgeben.

Ausgaben 2018 müssen 2018 gebucht werden! Drängen Sie auf schnelle Erstellung der Abrechnung 2018 - und/oder beantragen Sie eine Fristverlängerung für die Abgabe beim FA.

Lia
sidhappens
Beiträge: 3
Registriert: 26. Feb 2019, 20:50

Re: Gewerbliche Vermietung - Hausgeld in EÜR und USt

Beitrag von sidhappens »

Im Netz fand ich nur einige Beispiele, bei denen die Anlage V verwendet wurde. Dort wurde mit dem Zu-/Abflussprinzip gearbeitet und die Vorauszahlungen angegeben oder z.Bsp. die Nebenkostenabrechnung 2018 im Steuerjahr 2019 verwendet. Beides schien mir bei einer EÜR nicht sauber, von der Vorsteuer ganz zu schweigen.

Ich werde dann wohl auf eine schnelle Abrechnung und evtl. Fristverlängerung hinarbeiten. Vielen Dank für die Hilfe!
schlauelia
Beiträge: 2079
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Re: Gewerbliche Vermietung - Hausgeld in EÜR und USt

Beitrag von schlauelia »

2018 ist das erste Jahr? Kennen Sie die AfA?

Lia
sidhappens
Beiträge: 3
Registriert: 26. Feb 2019, 20:50

Re: Gewerbliche Vermietung - Hausgeld in EÜR und USt

Beitrag von sidhappens »

Ja, ist das erste Jahr. Gebäudewert und Grundwert habe ich aufgeteilt, die AfA 2% auf Gebäudewert und Kaufnebenkosten sind schon angerechnet.
Die Eintragung der Grundschuld wird als "Nebenkosten des Geldverkehrs" im Anschaffungsjahr voll angesetzt.
Falls Sie noch weitere Tipps haben, bin ich natürlich jederzeit dankbar!

Eine Off-Topic Frage erlaube ich mir bei der Gelegenheit: Ich gehe davon aus, dass die Kosten und Erträge der Immobilie gewerblich sind, Grund und Gebäude aber weiterhin zum Privatvermögen des Einzelunternehmers (-> ich :) zählen. Gehen die Finanzämter auch automatisch davon aus oder muss ich dies in irgendeiner Weise sicherstellen?

Danke und viele Grüße
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Gewerbliche Vermietung - Hausgeld in EÜR und USt

Beitrag von schlauelia »

das ist ein Irrtum: wenn gewerblich dann kann Betriebsvermögen vorliegen!!!
Und das kann Nachteile - auch Vorteile - haben.

Tipp: im Erstjahr 2018 mal zum Steuerberater - die Ausgaben können Sie auch absetzen!

Lia
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