Einfuhrumsatzsteuer vor Übergang zur Regelbesteuerung

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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MaxGu
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Registriert: 26. Jan 2019, 23:22

Einfuhrumsatzsteuer vor Übergang zur Regelbesteuerung

Beitrag von MaxGu »

Hallo zusammen,

ich habe im Dezember 2018 auf den Import meiner Ware Einfuhrumsatzsteuer zahlen müssen und war zu dem Zeitpunkt noch unter der Kleinunternehmerregelung eingetragen. Nun bin ich am 01.01.2019 zur allgemeinen Besteuerung übergegangen. Ist es möglich die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer nun "rückwirkend" geltend zu machen? Die Ware verkaufe ich an Kunden auch noch 2019.
Ich habe bereits im Dezember die Umsatzsteuer mit auf meine ausgehenden Rechnungen geschrieben, da ich eigentlich schon den Übergang zur allgemeinen Besteuerung im Dezember haben wollte, den Antrag auch schon im November gestellt hatte, aber den Übergang erst zum neuen Jahresbeginn vom Finanzamt gestattet bekam.
Kann ich also nun die Einfuhrumsatzsteuer aus Dezember 2018 als Vorsteuer noch gelten machen?

Ist vielleicht alles ein wenig kompliziert geschrieben, aber ich wäre über jede Hilfe wirklich sehr dankbar!

Besten Dank,
Max
Severina
Beiträge: 1279
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Einfuhrumsatzsteuer vor Übergang zur Regelbesteuerung

Beitrag von Severina »

1.Kleinunternehmer können Einfuhrumsatzsteuer nicht geltend machen.

2.Ein Wechsel aus der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung oder umgekehrt ist nur zum Kalenderjahreswechsel möglich.

3.Wenn ein Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweist, wie Sie das in Ihren Dezember-Rechnungen gemacht haben, dann muss er diese auch an das Finanzamt abführen.

Edit: Ich sehe gerade erst, dass Schlauelia das alles schon im anderen Thread beantwortet hat, sorry.

Wenn Sie als Kleinunternehmer übrigens etwas angeschafft haben, was dauerhaft im Betrieb genutzt wird, kommt jetzt evtl. dafür eine Vorsteuerberichtigung nach 15 a UstG in Betracht - ist bei Kleinunternehmen zwar selten, aber möglich.
MaxGu
Beiträge: 4
Registriert: 26. Jan 2019, 23:22

Re: Einfuhrumsatzsteuer vor Übergang zur Regelbesteuerung

Beitrag von MaxGu »

Severina hat geschrieben: 1.Kleinunternehmer können Einfuhrumsatzsteuer nicht geltend machen.

2.Ein Wechsel aus der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung oder umgekehrt ist nur zum Kalenderjahreswechsel möglich.

3.Wenn ein Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweist, wie Sie das in Ihren Dezember-Rechnungen gemacht haben, dann muss er diese auch an das Finanzamt abführen.

Edit: Ich sehe gerade erst, dass Schlauelia das alles schon im anderen Thread beantwortet hat, sorry.

Wenn Sie als Kleinunternehmer übrigens etwas angeschafft haben, was dauerhaft im Betrieb genutzt wird, kommt jetzt evtl. dafür eine Vorsteuerberichtigung nach 15 a UstG in Betracht - ist bei Kleinunternehmen zwar selten, aber möglich.

Vielen Dank dir für deine Antwort !
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