Guten Tag,
ich habe folgende Frage: Für manche unserer Kunden einer GmbH bieten wir bestimmte Verpackungen an. Die Produkte, die mit diesen Verpackungen versandt werden, haben eine eigene Produktbezeichnung und werden auch gesondert auf der Rechnung aufgeführt. Allerdings werden die Verpackungen dem Kunden nicht extra in Rechnung gestellt, sondern er bekommt sie gratis zum Produkt dazu. Nun sagt mein Steuerberater, dass die Verpackungen nicht in die Inventur dürfen, sondern voll in die Kosten gehen. Meine Frage: Gibts keine Möglichkeit, diese in die Inventur zu bringen?
Danke
Frage zur Inventur
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- Registriert: 30. Mär 2010, 23:39
Re: Frage zur Inventur
Hallo,
meines wissens gehören zur Inventur auch alle Roh-, Hilfs -und
Betriebsstoffe wozu auch die Verpackungen gehören. Auch wenn die Verpackungen dem Kunden nicht ausdrücklich in Rechnung gestellt werden (was ja allgemein üblich ist), so gehen sie ja doch in den Verkaufspreis des eigentlichen Produktes mit ein. Ich kann daher die Einschätzung Ihres Steuerberaters nicht teilen.
Andererseits, warum wollen Sie denn unbedingt die Verpackungen in der Inventur haben? Es ist doch in der Regel günstiger im Jahr des Aufwands die Kosten voll abzusetzen. Und weniger Aufwand macht es auch noch???
Gruß Thomas
meines wissens gehören zur Inventur auch alle Roh-, Hilfs -und
Betriebsstoffe wozu auch die Verpackungen gehören. Auch wenn die Verpackungen dem Kunden nicht ausdrücklich in Rechnung gestellt werden (was ja allgemein üblich ist), so gehen sie ja doch in den Verkaufspreis des eigentlichen Produktes mit ein. Ich kann daher die Einschätzung Ihres Steuerberaters nicht teilen.
Andererseits, warum wollen Sie denn unbedingt die Verpackungen in der Inventur haben? Es ist doch in der Regel günstiger im Jahr des Aufwands die Kosten voll abzusetzen. Und weniger Aufwand macht es auch noch???
Gruß Thomas
Re: Frage zur Inventur
Hallo,
Verpackungen sind handelsrechtlich keine Roh-, Holfs- oder Betriebsstoffe, sondern Kosten des Vertriebs. Damit sind sie in dem Moment zu erfassen, wo sie entstehen.
Der Vorteil liegt in der geringeren Arbeit und in dem geringeren Gewinn durch sofortige Abzugsfähigkeit.
Gruß
Verpackungen sind handelsrechtlich keine Roh-, Holfs- oder Betriebsstoffe, sondern Kosten des Vertriebs. Damit sind sie in dem Moment zu erfassen, wo sie entstehen.
Der Vorteil liegt in der geringeren Arbeit und in dem geringeren Gewinn durch sofortige Abzugsfähigkeit.
Gruß