Kleinunternehmerregelung + Vorsteuer von Rechnungen aus Russland

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Markus_M
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Registriert: 2. Jan 2019, 19:58

Kleinunternehmerregelung + Vorsteuer von Rechnungen aus Russland

Beitrag von Markus_M »

Hallo,

ich bin in einem Vollzeit-Angestelltenverhältnis, betreibe aber auch nebenher einen Reiseblog und habe hierfür seit Februar 2018 ein Gewerbe im Nebenerwerb angemeldet. Ich nutze die Kleinunternehmerregelung und habe bisher über den Blog noch keine Einnahmen erzielt.

Es ist jetzt so, dass ich für den August 2019 eine eigene Reise nach Russland anbieten will. Diese soll als Kleingruppe für 6 Personen stattfinden. Ich werde über russische Firmen Leistungen beziehen (Hotels, Transfers, Touren, etc.). Der reine Umsatz dieser Tour wird ca. 12.000 € betragen, die Kleinunternehmergrenze wird also nicht überschritten. Wenn dies gut funktioniert will ich zukünftig natürlich auch weitere Touren anbieten.

Wie läuft es jetzt mit den russischen Rechnungen? Ich habe im Internet gelesen, dass die Rechnungen den Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" enthalten und keine USt ausweisen sollten. Da ich aktuell die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme, kann es mir ja eigentlich egal sein, ob die Rechnungen der russischen Firmen USt enthalten oder? Ich werde meine Rechnungen an meine Kunden ja sowieso auch ohne MwSt ausweisen. Ich muss ja die USt meiner Rechnungen nicht abführen. Oder muss ich in diesem Fall die USt trotzdem abführen, wenn ich ja keine Vorsteuer bezahle? Oder ist es in diesem Fall sogar so, dass ich die USt in der russischen Rechnung nicht angesetzt wird und ich auch die USt nicht an das deutsche Finanzamt weiterleiten muss? Wenn jetzt mein Umsatz die 17.500 € aber überschreitet, muss ich dann ja die USt an das Finanzamt abführen und bekomme die russischen Rechnungen "hoffentlich" ohne Ust.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Markus
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