Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage bezüglich meiner Steuererklärung für das Jahr 2017 und zwar geht es um folgende Situation:
Ich habe ein angemeldetes Gewerbe im Jahr 2017 gehabt für Promotions neben dem Studium. Zudem war ich das ganze Jahr über bzw. 6 Monate als Praktikantin und 6 Monate als Bachelorandin angestellt und habe über das ganze Jahr ein Einkommen von 15.600 Euro gehabt. Mit meinem Gewerbe habe ich 725 € Gewinn gemacht.
Wenn ich alle meine Daten für die Arbeitnehmer Steuererklärung eintrage, würde ich 81 Euro wieder bekommen. Sobald ich aber meine EÜR importiere, bekomme ich eine Nachzahlung von 22 Euro. Jetzt bin ich bisschen verwundert, weil ja eigentlich bei einem Kleingewerbe 17.500 Euro im Jahr steuerfrei ist. Darf denn die EÜR die Steuerklärung negativ beeinflussen bei so einem geringem Gewinn oder habe ich in der Erklärung was falsch gemacht?
Danke schon einmal für die Hilfe
Liebe Grüße
Sofie
EÜR beeinflusst Steuererklärung negativ
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Re: EÜR beeinflusst Steuererklärung negativ
Sie denken falsch: die Zahlen sind korrekt!
17.500,--ist kein ESt-Freibetrag, sondern ist im UStG zu finden:§ 19
Lia
17.500,--ist kein ESt-Freibetrag, sondern ist im UStG zu finden:§ 19
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