Verlustausgleich aus Einzelveranlagung im folgendem Jahr in Zusammenanlagung möglich?

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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fs2307
Beiträge: 1
Registriert: 5. Nov 2018, 15:47

Verlustausgleich aus Einzelveranlagung im folgendem Jahr in Zusammenanlagung möglich?

Beitrag von fs2307 »

Guten Tag,

zunächst möchte ich meine Situation schildern.

Ich bin selbstständig, hatte von Januar bis September noch ein paar Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (7425€ brutto). Voraussichtlich werde ich aufgrund von hohen Investitionen bei meiner EÜR für dieses Jahr auf ungefähr -50.000€ kommen, was negative Einkünfte von ca. -42.000€ bedeuten würde.

Meine Freundin ist angestellt und hat ein Gehalt von ca. 32.000,-€ brutto.

Nun möchten wir nächstes Jahr heiraten und denken darüber nach evtl. dieses Jahr schon standesamtlich zu heiraten.

Was wäre in unserer Situation am sinnvollsten?

Kann ein Verlust aus Einzelveranlagung nach Eheschließung in die Zusammenveranlagung übertragen werden, um im Folgejahr ausgeglichen werden?

Wenn wir dieses Jahr noch zusammenveranlagt wären, würde dies bedeuten, dass wir zusammen negative Einkünfte von ca -10.000€ hätten, demzufolge natürlich ihre bezahlte Lohnsteuer komplett wieder bekommen würden. (was ja an sich erstmal nicht verkehrt wäre)

Jedoch stellt sich für mich die Frage was im Endeffekt am sinnvollsten wäre, um die Einkommenssteuerlast im Gesamten möglichst gering zu halten? Wäre es dann evtl. doch besser erst ab nächstem Jahr die Zusammenveranlagung?
Hätte den Vorteil, dass man dann meines Erachtens nach wesentlich mehr für die Verluste vom FA "entschädigt" wird bzw. die Steuerlast insgesamt betrachtet am geringsten wäre (wenn man verschiedene Dinge, wie Freibeträge etc. bedenkt).


Ich hoffe jemand kann mir ein wenig weiterhelfen und bedanke mich im Voraus für die Antworten!
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustausgleich aus Einzelveranlagung im folgendem Jahr in Zusammenanlagung möglich?

Beitrag von muemmel »

Kann ein Verlust aus Einzelveranlagung nach Eheschließung in die Zusammenveranlagung übertragen werden, um im Folgejahr ausgeglichen werden? Ja.
Was wäre in unserer Situation am sinnvollsten? Na, wenn man mal davon ausgeht, daß Sie beide zusammen im nächsten Jahr mehr als 32.000 Euro verdienen werden, wäre es schon sinnvoller, den Verlust dann geltend zu machen. Der Steuersatz steigt schließlich mit dem Einkommen (zumindest bis zum Spitzensteuersatz, und den erreicht ein Ehepaar erst bei 110.000 Euro).
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