Hallo zusammen,
folgendes Problem: ich habe die Umsatzsteuervoranmeldung in Höhe von € 2000 für Dez 2016 am 05.01.2017 überwiesen. Allerdings wußte ich damals noch nix von der 10-Tage-Regel womit Umsatzsteuer-Ausgleiche innerhalb der ersten 10 Januar-Tage noch in der EÜR des Vorjahres berücksichtigt werden. Ich habe also schlichtweg versäumt, das in der EÜR 2016 anzugeben.
Ich habe es allerdings in der EÜR 2017 angegeben unter "Vorsteuerzahlungen für das Vorjahr", allerdings wurde dies nun im Steuerbescheid 2017 nicht vom FA anerkannt -> mein Gewinn hat sich um € 2000 erhöht und dementsprechend auch meine fällige Steuerlast.
Was ich mich nun frage: habe ich das nun einfach verbockt weil ich es nicht in der EÜR 2016 angegeben habe und muss damit leben oder gibt es noch irgendeine Chance diese Vorsteuerzahlung steuerlich geltend zu machen? Denn diese Zahlung ist ja nun weder in der EÜR2016 noch in der EÜR 2017 zur Geltung gekommen?
Vielen Dank im Vorraus an euch alle!
Konstantin
Betrag Umsatzsteuervoranmeldung verloren?
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Re: Betrag Umsatzsteuervoranmeldung verloren?
Lt. OFD NRW wäre der Betriebsausgabenabzug (leider) verloren, es sei denn, der Einkommensteuerbescheid 2016 steht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung oder ist aus anderen Gründen noch offen:
https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/zeitliche-zuordnung-von-umsatzsteuer-vorauszahlungen_164_305832.html
(ganz unten)
Ich habe jetzt nicht parat, ob es da noch jüngere Äußerungen zu gibt, vlt. kann ja noch jemand was dazu sagen.
https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/zeitliche-zuordnung-von-umsatzsteuer-vorauszahlungen_164_305832.html
(ganz unten)
Ich habe jetzt nicht parat, ob es da noch jüngere Äußerungen zu gibt, vlt. kann ja noch jemand was dazu sagen.