Steuerliche Absetzbarkeit Räumlichkeiten

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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daniel1986
Beiträge: 1
Registriert: 20. Aug 2018, 07:24

Steuerliche Absetzbarkeit Räumlichkeiten

Beitrag von daniel1986 »

Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Forum und habe folgende Ausgangssituation:
Für einige Jahre übte ich nebenberuflich ein Gewerbe aus (EDV-Dienstleistungen). Hierzu hatte ich in der damals gemieteten Wohnung ein Arbeitszimmer, dass ich auch erfolgreich bei der Steuer berücksichtigt bekam.
Nun habe ich vor einigen Jahren ein älteres Haus gekauft, dass ich umfassend sanierte und daher aus zeitlichen Gründen mein Gewerbe abmeldete.

Da ich nun gerne an meinem neuen Wohnort mein Gewerbe nebenberuflich wieder zum Leben erwecken möchte stehe ich nun vor folgender Fragestellung:
Im Haus habe ich keinen Platz für ein Büro, Lager usw.
Auf meinem Grundstück existiert jedoch noch ein Nebengebäude (gemauert, außen verputzt, sonst nichts!), das ich für meinen Gewerbebetrieb ausbauen könnte.
[Noch zum Ausbau: Das Gebäude müsste ich zuerst noch erschließen: Wasser / Abwasser, Heizung, Strom müsste ich hier erst noch verlegen. Außerdem komplett innen ausbauen, Möbel kaufen...]
Folgende Idee:
Ich melde jetzt mein Gewerbe an, baue das Nebengebäude in (soweit möglich) Eigenleistung aus (dauert sicher bis Mitte 2019) und anschließend beginne ich, Werbung zu machen, Aufträge anzunehmen usw.
Die Fragen:
- Gibt es Probleme, wenn ich in 2018 nur Ausnahmen verbuche? (Primär Rechnungen für Material, das ich in Eigenleistung verbaue)
- Für Strom / Wasser / Heizung würde ich gleich separate Zähler für das Nebengebäude setzen - kann ich dann die Energiekosten problemlos zu 100% für das Gewerbe angeben?
- Kosten wie Versicherungen, Grundsteuer usw. werden prozentual zu der Wohn- / Gewerbefläche angegeben?
- In 2019 würden die Ausgaben sicher wesentlich höher als die Einnahmen sein. Ist das ein Problem?

Dann noch eine der wichtigsten Fragen:
Angenommen, mein Gewerbe läuft hier nicht richtig an (zuvor war ich in der Großstadt aktiv, jetzt mitten auf dem Land in einem kleinen Dorf) und ich muss nach z.B. 5 Jahren feststellen, dass ich keinen Gewinn erwirtschaften kann: Was passiert mit meinem Nebengebäude? Muss ich dann Steuern nachzahlen? Oder melde ich das Gewerbe dann ab und fertig?
Falls ich bei der Abmeldung dann jeden Menge Steuern nachzuzahlen hätte, würde ich das Thema ggf. nicht beginnen, da ich nicht abschätzen kann, wie gut das Gewerbe hier laufen würde.

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Vorab schonmal vielen Dank!

Gruß
Daniel
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Steuerliche Absetzbarkeit Räumlichkeiten

Beitrag von schlauelia »

das Thema wurde schon mehrmals erörtet und mal einfach suchen: Betriebsvermögen! Aktivierung! Auflösung nach Aufgabe!!

Oder besser: Steuerberatung vor Ort!
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