Guten Tag Forum,
ich hab ein eigenes Unternehmen und habe bezüglich dem Absetzen von GwG eine Frage. Die Regelungen bezüglich 2018 sind im Grunde ziemlich klar ausgelegt. Jedoch suche ich derzeitig Möglichkeiten wie man die Grenze doch um ein kleines bißchen erhöhen kann.
Das führt mich nun zu meiner Frage. Diverse male hatte ich bereits in Artikeln im Internet gelesen gehabt, dass man mithilfe des IAB diese Grenze auf ca. 1300€ Brutto (weiß nicht mehr den genauen Betrag) erhöhen kann.
Mein Steuerberater meinte hierzu, dass sich dadurch die Bemessungsgrundlage nicht einfach ändert und es zählt was auf der Rechnung steht.
Daher wollte ich mir eine 2. Meinung, oder gleich mehrere hier im Forum holen.
Hat mein Steuerberater unrecht, oder sind die Artikel einfach fehlerhaft.
Hier eine Quelle von mehreren: https://www.steuertipps.de/selbststaendig-freiberufler/abschreibungen/teure-anschaffungen-sofortabschreibung-dank-investitionsabzugsbetrag (bezieht sich auf die ursprüngliche GwG-Grenze)
Sollte ich ihm falschen Block mit der Frage gelandet sein, dann entschuldigt dies bitte.
GwG Grenze erhöhen mit Investitionsabzugsbetrag
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Re: GwG Grenze erhöhen mit Investitionsabzugsbetrag
das lieben Stb, dass irgendwelche Meinungen( die jeder, der auch keine Ahnung hat, schreiben kann) eine Fachberatung ersetzen!
Ihr Stb hat Recht!
Ihr Stb hat Recht!
Re: GwG Grenze erhöhen mit Investitionsabzugsbetrag
Nein, der StB hat nicht Recht.
Maßgebend für den Höchstbetrag sind stets die Netto-Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Werden diese gekürzt, dann ist der gekürzte Betrag maßgebend - für den IAB geregelt in EStR 6.13 Abs. 2 Nr. 2. Die Grenze liegt dann bei 1.333 € Netto-Anschaffungskosten.
Maßgebend für den Höchstbetrag sind stets die Netto-Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Werden diese gekürzt, dann ist der gekürzte Betrag maßgebend - für den IAB geregelt in EStR 6.13 Abs. 2 Nr. 2. Die Grenze liegt dann bei 1.333 € Netto-Anschaffungskosten.