Moin,
Meine Situation: Angestellter + Nebengewerbe
Sachverhalt:
Wie verbuche ich die Steuer vom Vorjahr die ich auf den Gewinn des Nebengewerbe (Einkommen(Angestellter) + Gewinn Nebengewerbe) im nächsten Jahr ?(EÜR)
Ist das überhaupt eine Betriebsausgabe ? Wenn ja welche ?
Beispiel:
Ich hätte normalerweise vom Finanzamt was wieder bekommen (Steuererklärung aus Angestellten Verhältnis)
Durch das Gewerbe (EÜR) = Gewinn bezahle ich nun was an das Finanzamt. (erhöhe das zu versteuernde Einkommen)
Daraus entsteht ja eine Steuer auf Gewinn des Nebengewerbe.
Lohn = 50000,- abzüglich Werbungskosten = 40000,- = Steuererstattung 1000,-
jetzt wird durch das Gewerbe das zu versteuernde Einkommen erhöht:
z.v.Einkommen = 40000,- + Gewinn Nebengewerbe 20000,- = z.v.Einkommen 60000,- Somit ergibt sich eine Zahllast von 1500,-
Aufgrund des Gewerbe Zahle ich ja jetzt Steuern (2500,-) hätte ja sonst eine Erstattung. Ist diese Zahllast (Steuern) als Betriebsausgabe für das nächste Jahr zu verbuchen ? Wenn ja als was ?
Zahlen sind alle frei erfunden ! (nur als Beispiel)
Danke im vorraus !
Grüße Sven
Steuern Gewinn aus dem Vorjahr, wie verbuchen ?
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Re: Steuern Gewinn aus dem Vorjahr, wie verbuchen ?
Das ist keine Betriebsausgabe (§ 12 Nr. 3 EStG).
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Re: Steuern Gewinn aus dem Vorjahr, wie verbuchen ?
Danke,
also mache ich eine Privatentnahme um das Geld zu bezahlen ?
MFG Sven
also mache ich eine Privatentnahme um das Geld zu bezahlen ?
MFG Sven
Re: Steuern Gewinn aus dem Vorjahr, wie verbuchen ?
Ja, im SKR 04 Konto 2150, im SKR 03 Konto 1810