Vorsteuererstattung für 2017 erst Mitte Januar erhalten - Trotzdem angeben in EÜR?
Verfasst: 7. Mai 2018, 18:36
Hallo,
ich habe mein Gewerbe im November 2017 angemeldet, und da ich meine Steuernummer erst Mitte Januar bekommen habe, habe ich auch die Umsatzsteuervoranmeldung Mitte Januar gemacht, und die Vorsteuererstattung für die beiden Monate November und Dezember erst nach dem 10. Januar 2018 überwiesen bekommen.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich den Betrag jetzt unter Vorsteuererstattung in der Einnahmen-Überschussrechnung angeben kann, da dort steht, dass es bis einschließlich 10. Januar geht. Das ist ja diese 10-Tage-Regel, die es gibt.
Noch ein Hinweis: Auf mich Tritt die Ist-Versteuurung zu, also erst wenn das Geld tatsächlich da ist.
Kann mir da einer weiterhelfen? Vielen Dank!
ich habe mein Gewerbe im November 2017 angemeldet, und da ich meine Steuernummer erst Mitte Januar bekommen habe, habe ich auch die Umsatzsteuervoranmeldung Mitte Januar gemacht, und die Vorsteuererstattung für die beiden Monate November und Dezember erst nach dem 10. Januar 2018 überwiesen bekommen.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich den Betrag jetzt unter Vorsteuererstattung in der Einnahmen-Überschussrechnung angeben kann, da dort steht, dass es bis einschließlich 10. Januar geht. Das ist ja diese 10-Tage-Regel, die es gibt.
Noch ein Hinweis: Auf mich Tritt die Ist-Versteuurung zu, also erst wenn das Geld tatsächlich da ist.
Kann mir da einer weiterhelfen? Vielen Dank!