Smartphone und iPad richtig buchen

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Damrak2018
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Registriert: 26. Apr 2018, 05:08

Smartphone und iPad richtig buchen

Beitrag von Damrak2018 »

Hallo zusammen,

ich bin Andy aus dem Raum Frankfurt. Nun habe ich mal eine Frage zum richtigen buchen. Ich habe zwar schon x Beiträge darüber gelesen, aber es nicht wirklich verstanden.
Ich habe mir ein Smartphone gekauft als Vertragshandy gekauft.
Preis ca. 1100 €, welche ich mit einer Anzahlung von 104,00 € bekommen habe und jetzt mit monatlichen Raten a 40,00 € bezahle.
Buche ich jetzt nur die monatlichen Zahlungen, oder buche ich den Kaufpreis des Handys? Wenn ja, wo buche ich dann die monatlichen Zahlungen hin?
Da das iPad auch ein per Vertrag gekauft wurde, ist die Frage wie ich es bei iPad buche da hier ja der Anschaffungspreis bei 480 € liegt
Ich muss nur eine EÜR machen.
Auch wenn es hier bestimmt viele gibt die sich gut auskennen, wäre ich froh wenn ihr es mir "idiotensicher" erklären könntet, damit ich es endlich mal begreife.

Mit freundlichem Gruß
Andy
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Smartphone und iPad richtig buchen

Beitrag von Severina »

Um das vollständig zu beantworten, müsste man erst Mal wissen, in welchem Jahr Sie die Geräte angeschafft haben und ob es sich um Brutto- oder Nettopreise handelt.
Damrak2018
Beiträge: 3
Registriert: 26. Apr 2018, 05:08

Re: Smartphone und iPad richtig buchen

Beitrag von Damrak2018 »

Ich habe das Smartphone, sowie das iPad in diesem Jahr angeschafft. Die Preise sind Bruttopreise.
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Smartphone und iPad richtig buchen

Beitrag von Severina »

Dann müssen Sie das Smartphone aktivieren und abschreiben, und zwar mit dem Netto-Kaufpreis (nur, wenn Sie nicht Kleinunternehmer sind). Den Kaufpreis gegen Verbindlichkeiten buchen und die Raten dann gegen Verbindlichkeiten.

Das Ipad ist ein GWG, dieses kann also sofort abgesetzt werden, soweit auch dieses auf Raten gezahlt wird, wie beim Smartphone buchen.

Die Frage nach dem Anschaffungsjahr war übrigens obsolet, ich hatte aus dem Ärmel geschüttelt einen falschen Wert im Kopf, sorry dafür.
Damrak2018
Beiträge: 3
Registriert: 26. Apr 2018, 05:08

Re: Smartphone und iPad richtig buchen

Beitrag von Damrak2018 »

Okay, danke
aber jetzt merke ich das ich es nicht ganz begreife. Das heißt also das ich den kompletten Kaufpreis des iPhone (ich bin Kleinunternehmer) als "sonstige Ausgaben" buche.
Die monatlichen Raten buche ich dann monatlich wie genau? Auf welches Konto bei EKR3

Beim iPad ist das wahrscheinlich genauso?

Und wie mache ich das mit dem Kauf des iMac, welchen ich am 02.06.201z gekauft habe. Denhabe ich noch garnicht erfasst. Den zahle ich auch auf Raten ab,
Sorry, wahrscheinlich nerven meine Fragen, aber ich blicke da noch nicht ganz durch.

Gruß Andy
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Smartphone und iPad richtig buchen

Beitrag von Severina »

Nein, Wirtschaftsgüter über 800 € Netto-Anschaffungskosten (die Grenze gilt auch beim Kleinunternehmer) nicht auf sonstige Ausgaben - auf ein Anlagenkonto, in das Inventar aufnehmen und jährlich Abschreibungen buchen

Das IPad auch nicht auf sonstige Ausgaben, sondern auf GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter).

Gegenkonto ist “Verbindlichkeiten“ - das gibt es bei einer EÜR zwar vom Grundsatz her nicht, aber die meisten Buchführungsprogramme lassen eine Buchung hierauf zu, damit man bei solchen Vorgängen den Überblick behält. In die FÜR geht es nicht ein.

Buchung Smartphone: Anlagevermögen (ich kenne mich im SKR 03 nicht aus - irgendwo bei 0400) an Verbindlichkeiten.

Dann Abschreibungen an Anlagevermögen, Abschreibungsdauer nach amtlicher AFA- Tabelle.
Die Raten Verbindlichkeiten an Bank (so sie von einem in der Buchhaltung enthaltenen Bankkonto bezahlt werden).

Buchung IPad (wenn das auch auf Raten bezahlt wird):
GWG (0480) an Verbindlichkeiten
AFA (GWG) an GWG
Raten wie oben.

Zur EÜR ist die Anlage AVEÜR mit einzureichen.
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