Hallo zusammen,
bei der Steuererklärung ist folgende Frage aufgetaucht.
Situation
Ehepartner beide in einem Angestelltenverhältnis
Ehepartner haben zusammen eine GbR Photovoltaik - Kleinunternehmerregelung
Ehefrau hat eigenes Gewerbe (Kosmetik) - Kleinunternehmerregelung
Das Kleingewerbe der Ehefrau wurde in 2017 gegründet, dazu wird ein Zimmer des selbstgenutzten EFH genutzt. Die Nutzung erfolgt kostenfrei.
Wie sieht bezüglich der Nutzung der Immobilie aus ? Muss eine Nutzungsänderung beantragt werden und würde es Sinn machen die Räumlichkeiten offiziell zu vermieten ? Würde das Überhaupt gehen ? ( Ehefrau vermietet eigenes (50%) EFH sich selbst )
Besten Dank
Kleinunternehmer Nutzung eigenes EFH
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