Arbeitszimmer - Mietzahlung gemeinsam mit Partner - qm

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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magda
Beiträge: 1
Registriert: 8. Mär 2018, 17:07

Arbeitszimmer - Mietzahlung gemeinsam mit Partner - qm

Beitrag von magda »

Hallo liebes Steuer-Forum,
ich habe eine Frage zum Thema häusliches Arbeitszimmer für Solo-Selbstständige die mit einem Partner zusammen wohnen in einer Mietwohnung.
1. In meinem Fall kann ich max. 1.250 € p.a. für mein Arbeitszimmer in einer Mietwohnung ansetzen. Soweit bin ich schon durch.
Die Mietkosten (800 Gesamt) für die Wohnung teilen sich mein (nicht-verheirateter) Partner und ich. Ich überweise meinen hälftigen Anteil (400) an meinen Partner, der dann 800 an den Vermieter überweist. D.h. für mein Arbeitszimmer rechne ich dann die Quadratmeter auf Basis meiner 400 € oder auf Basis der 800 € ???. Den Mietvertrag haben beide unterschrieben falls das relevant ist.

2. Strom zahle jedoch ich alleine (und ich alleine abgeschlossen mit Stromanbieter). Kann ich hier dann auch nur die Hälfte geltend machen oder den ganzen Betrag ?

Vielen herzlichen Dank.
mds
Beiträge: 1
Registriert: 10. Mai 2019, 13:03

Re: Arbeitszimmer - Mietzahlung gemeinsam mit Partner - qm

Beitrag von mds »

Hallo magda,

ich bin gerade an derselben Stelle und komme nicht weiter. Hast du schon eine Lösung gefunden oder kann jemand hierzu etwas sagen?

Grüße
mds
Leopold Bloom
Beiträge: 8
Registriert: 3. Aug 2019, 15:02

Re: Arbeitszimmer - Mietzahlung gemeinsam mit Partner - qm

Beitrag von Leopold Bloom »

Hallo,

klarer Fall von "es kommt darauf an". Es kommt darauf an, was für einer Tätigkeit Sie nachgehen. Wo verdienen Sie Ihr Geld? Sind Sie tagsüber unterwegs und verrichten Ihre Arbeit "außer Haus"? Brauchen Sie Ihr Arbeitszimmer nur dazu, Ihre Akten aufzubewahren und sich selbst zu verwalten und Ihre Rechnungen zu schreiben? Dann gilt die 1.250 Euro Grenze. Oder arbeiten Sie zuhause? Ist das Arbeitszimmer "der Mittelpunkt Ihres beruflichen Schaffens"? Dann wären die tatsächlichen Kosten maßgeblich. Mir ist die Problematik mit dem Freund nicht ganz klar. Teilen Sie sich das Arbeitszimmer mit ihm?
Ich gehe mal davon aus, dass es sich um Ihr persönliches AZ handelt und, dass Sie zuhause arbeiten.

Die anteiligen Kosten würden so berechnet. Ein Beispiel.

Gesamtfläche der Wohnung: 100 qm
Gesamtmiete pro Monat 1.000 Euro.

Dann kostet 1 qm der Wohnung 1000 Euro geteilt durch 100 qm = 10 Euro pro qm pro Monat.

Das Arbeitszimmer hat 30 qm
Wenn 1 qm pro Monat 10 Euro kostet,dann kosten 30 qm das 30 fache von 10 Euro also 300 Euro pro Monat.
Da das Jahr 12 Monate hat und Selbstständige niemals Pause machen 12 x 300 = 3.600 Euro pro Jahr anteilige Miete pro Jahr. Die Jahresmiete kann man zum Jahresende als Privateinlage in eine Buchung packen.

Mit dem Freund hat es eigentlich nichts zu tun. Wenn es ihn nicht gäbe,wäre der Büropreis der gleiche. Es ist aber zu beachten, dass die Sache "glaubhaft" sein muss. Wenn man zu zweit in einer 90 qm Wohnung wohnt und davon 70 qm als Arbeitszimmer ansetzen will wird das FA misstrauisch und fängt an zu nörgeln. Beim FA heißt es immer "entweder nachweisen oder glaubhaft machen".

Mit dem Strom verhält es sich ähnlich. Es kommt darauf an. Wie "elektrisch" ist Ihr Arbeitszimmer? Brauchen Sie stromfressende Maschinen für Ihre Arbeit oder reicht eine Stromsparleuchte und ein Laptop? Üblicherweise hat ein Arbeitszimmer keinen Extrazähler. Das würde auch nichts nützen. Wenn Sie einen Kunden zu Gast haben und einen Kaffee anbieten, wird der "betriebliche Strom" zum Kaffeekochen üblicherweise in der Küche verbraucht. Falls Sie Berufsbekleidung haben, die regelmäßig gewaschen werden muss, wird der "betriebliche Strom" dort verbraucht wo die Waschmaschine steht. Man muss sich also einen "glaubhaften" Prozentsatz ausdenken. Wenn Sie im Büro wenig Strom verbrauchen nimmt man 10-15% der Stromkosten - wenn man viel Strom verbraucht nimmt man 25-30% der Stromkosten als betrieblich an. Wenn man extreme Stromfresser im Büro hat auch mehr. Das kann man nur schätzen - und wenn man es nicht übertreibt macht das FA auch keine Zicken. Falls das FA prüft muss man es "argumentieren" bzw. "begründen" können. Das schlimmste, was einem widerfahren kann ist, dass das FA die Kosten eben nicht anerkennen will. Dann muss man darüber nachdenken, ob sich ein Einspruch lohnt.

Sinn macht das Ganze natürlich nur, wenn man mit diesen Berechnungen auf einen Betrag kommt, der höher ist als die 1.250 Euro und wenn man tatsächlich viel zuhause arbeitet..

LG

Leo
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