Kfz Betriebs- oder Privatvermögen

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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sfriedri
Beiträge: 2
Registriert: 10. Mai 2010, 20:33

Kfz Betriebs- oder Privatvermögen

Beitrag von sfriedri »

Hallo Zusammen!

Folgendes Problem:
Kleinunternehmer verwendet sein PKW zu über 50% geschäftlich. Er führt aber kein Fahrtenbuch, da er täglich meherer Baustellen anfährt, und es für ihn zuviel Aufwand darstellt. Er würde die 1%-Regelung anwenden.

Problem: Fahrzeug ist Baujahr 1998, in seinem Besitz seit 2006. --> Wie bekomme ich den Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstanschaffung heraus? Welche Nutzungsdauer sollte bei der Abschreibung angesetzt werden?

Er ist seit 15.10.2009 selbständig. Er kann den PKW aber nicht ins Privatvermögen nehmen,
da er kein Fahrtenbuch geführt hat. Weiterhin ist in diesem Jahr noch eine PKW-Neuanschaffung geplant.

Benötige dringend Hilfe!
Danke sfriedri
SiegesRitter
Beiträge: 131
Registriert: 11. Apr 2010, 23:53

Re: Kfz Betriebs- oder Privatvermögen

Beitrag von SiegesRitter »

a.)Antwort zu Frage zu den ursprünglichen Anschaffungskosten!
Man kann in einer Schwackeliste den Bruttolistenneuwert des Wagens herausfinden
oder
den Kfz-Händler anrufen, wo gekauft bzw. die Hersteller-Firma und mit Hilfe der
Schlüssel bzw. Fahrgestellnummer die ursprünglichen Anschaffungskosten erfragen.

b.) Abschreibungsdauer
Die Frage, die sich stellt ist, wie lang der Pkw abschreibbar bzw. nutzbar ist.
In der Regel unterstellt man beim Pkw eine Abschreibung von 6 Jahren.

Da es sich um ein gebrauchtes Fahrzeug handelt, dass eig. schon abgeschrieben ist, würde ich einfach mal 4 Jahre abschreiben (falls realistisch, wenn weniger, dann geringer) und abwarten, was das Finanzamt hier sagt.

Die letzte Fragestellung verstehe ich nicht so ganz. Was hat der alte Pkw mit dem neuen Pkw nun zu tun und welche Frage soll herauskommen?
sfriedri
Beiträge: 2
Registriert: 10. Mai 2010, 20:33

Re: Kfz Betriebs- oder Privatvermögen

Beitrag von sfriedri »

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Den letzten Sachverhalt habe ich nur hinzugefügt, falls er eventuell zur Beantwortung der vorherigen Fragen relevant sein könnte.

Mein Problem ist ja nur, dass einem davon abgeraten wird, einen alten PKW ins Betriebsvermögen zu nehmen, und zusätzlich kein Fahrtenbuch geführt wird. Dementsprechend also die 1%-Methode angewandt werden muss, welche dann ja durchaus nachteilig ausfallen kann. Aber es bleibt ja nun nichts anderes übrig.

Nochmal vielen Dank für die Antwort.
sfriedri
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