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Wegegeld absetzen welches Jahr

Verfasst: 31. Okt 2017, 12:29
von Hebamme88
Hallo
Ich bin neben Festanstellung noch freiberufliche Hebamme und habe eine Frage zur Absetzung der Fahrtkosten .
Wenn ich bei der Krankenkasse erst 2018 abrechne das heißt meine Einmahme erst 2018 fließt .
Ich aber 2017 zu der Patientin gefahren bin und die Fahrtkosten 2017 angefallen sind wann setzte ich dann die Fahrtkosten von der Steuer ab?
In dem Jahr in dem sie abgefallen sind oder in dem Jahr in dem die Einnahme kommt ?

Vielen Dank im Voraus :)

Re: Wegegeld absetzen welches Jahr

Verfasst: 31. Okt 2017, 12:50
von schlauelia
zwingend im Jahr, in dem sie angefallen sind!
Lia

Re: Wegegeld absetzen welches Jahr

Verfasst: 2. Nov 2017, 12:54
von StephanM
Zu-/Abflussprinzip nach §11 EStG. Fahrten in 2015 sind Aufwand in 2015. Gezahlte Honorare in 2016 sind Einnahmen in 2016