Hallo,
Ausgangsposition ist ein Unternehmer der vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Ziel wäre es, die KFZ-Kosten per Kilometerpauschale in der EÜV geltend zu machen.
Was, wenn es Rechnungen für KFZ gibt, bei denen die Vorsteuer ausgewiesen wurde.
Muss jetzt zwangsläufig Kfz über tatsächliche Kosten veranlagt werden?
Vielen Dank.
Jepter