Eintrittsgelder erhalten

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Kiki2016
Beiträge: 1
Registriert: 7. Jan 2017, 19:07

Eintrittsgelder erhalten

Beitrag von Kiki2016 »

Hallo Foren Team,

wie verhält es sich wenn ein Unternehmer für eine Veranstaltung auf der kostenlose Warenproben (z. B. Wein) abgegeben werden, für die Raummiete, sonstige Bewirtungskosten (z. B. Wasser, Brot etc.) anfallen einen Unkostenbeitrag von seinen Kunden erhebt von sagen wir € 20,- pro Person. Die 20 € decken die Kosten, mehr nicht.

Wie verbucht man dies bzw. muß für die € 20,- pro Person die Umsatzsteuer abgeführt werden?

Vielen Dank vorab - ich freue mich über eine Antwort.

Gruß

Kiki2016
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Eintrittsgelder erhalten

Beitrag von muemmel »

muß für die € 20,- pro Person die Umsatzsteuer abgeführt werden? Natürlich. Die Vorsteuer für die Raummiete, Wasser, Brot etc. wird man ja wohl auch "mitnehmen" - warum sollten da die Einnahmen umsatzsteuerfrei sein?
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