Einkommensteuer ja/nein bzw. was kann ich den Betriebsausgaben zuteilen?

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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titanbird
Beiträge: 1
Registriert: 25. Mär 2013, 16:03

Einkommensteuer ja/nein bzw. was kann ich den Betriebsausgaben zuteilen?

Beitrag von titanbird »

Hallo an alle.

Ich habe schon ähnliche Beiträge mit guten Antworten hier gelesen.
Das Problem ist, dass mehrere Antworten ein wenig unterschiedliche Aussagen beinhalten und so bin ich am Ende dann d och verwirrt und stelle meine Fragen lieber nochmal gesammelt hier neu. Würde mich freuen wenn mir jemand hilft, der da einen guten Durchblick hat.

Folgendes:
Ich bin angestellt. Verdiene um die 50.000 im Jahr.
Neuerdings nebenberuflich Selbständig als Einzelunternehmer mit Kleinunternehmerregelung.

Hier tun sich für mich die Fragen schon auf.
Ich weiß dass ich lediglich mit der Einkommensteuer zu tun haben werde. In der Selbständigkeit mache ich nämlich nicht mehr als 5000 im Jahr.

Erste Frage: Muss ich Einkommensteuer auf meinen Gewinn aus der Selbststädigkeit bezahlen?
Ich tippe nunmal auf JA da es ja die Grenze gibt ab wann man Einkommensteuer zahlen muss und man muss ja Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis mit dem Einkommen aus der Selbstständigkeit als Summe betrachten, die dann weit über dieser Grenze liegt.
Stimmt das?

Zweite Frage: Ich gebe meinen Gewinn aus Selbstständiger Arbeit in der Steuererklärung an. Dort muss dann lediglich noch eine EÜR dazu? Mehr habe ich nicht zu beachten?
Exceltabelle: Erst Einnahmen, dann Ausgaben, als letztes der daraus resultierende Gewinn.
Der Gewinn wird dann eben mit der Einkommenssteuer versteuert.
Stimmt das?

Dritte Frage: Ich habe Betriebsausgaben. Ein Notebook den ich dringend brauche. Eventuell mal einen Drucker. Das sind z.B. Einkäufe über 500 Euro.
Diese sind als Betriebsausgaben zu sehen und können einfach in die EÜR geschrieben werden. Der Gewinn mindert sich -> Ich zahle weniger Einkommensteuer.
Stimmt das, oder muss ich dan in den Bereich "Abschreibung"?
Wie sieht es mit einer Monatskarte für die Bahn aus. Diese brauche ich für meine Anstellung (Hauptberuf) aber auch für Meetings in der Selbstständigkeit. Diese kann ich nicht zwei mal angeben, einmal wie bisher (Angestellt) und nochmals als "Betriebsausgabe"? Ich tippe ja auf nein aber wenn ich mir sicher wäre, würde ich nicht fragen :-P

Und wie ist es mit Spesen? Ich treffe mich ab und zu mit Kunden und neben der Besprechnung wird auch etwas getrunken und/oder gegessen.
Kann ich die Quittung aufgeben und unter Spesen in der EÜR angeben?
Falls ja, muss ich z.B. im Restaurant eine spezielle Quittung anfordern und aufbewahren/der EÜR beilegen?

Vierte Frage: Wie ist es mit dem Schreibtisch / das Büro zuhause. Ich arbeite ja selbstständig und mir reicht das kleine Büro zuhause (ist eine Ecke im großen Wohnzimmer). Kann ich das irgendwie angeben?

Fünfte Frage: Gibt es sonst noch was, was ich beachten muss in der Selbstständigkeit mit Kleinunternehmerregelung?
Wenn sich einer hier gut auskennt, wäre mal eine praktische Aufzählung nicht schlecht, so a là:
[*] Einkommensteuererklärung ausfüllen (Selbstständige Arbeit)
[*] EÜR erstellen und beilegen
[*] Belege bei Betriebsausgaben aufbewahren und beilegen (wegen EÜR)
[*] * Noch etwas, was man keinesfalls vergessen darf? *

Ich hoffe mir kann jemand goldwerte Tipps geben.

VLG
Titan
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