Privatanteil - einfache Buchhaltung - wie geht das?
Verfasst: 19. Jan 2016, 20:07
Hallo Forum - seit Stunden google ich zu dem Thema und ich bin wirklich sehr überrascht keine umfangreiche und detailierte Antwort zu bekommen. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Es geht um den Privatanteil von zb Telefonrechnungen, Bewirtungsbelegen, etc - nicht um die gesetzlichen Regelungen wie viel man ansetzen darf sondern einfach nur darum wie ich das in meinem Buchhaltungsprogramm mit einfacher (nicht doppelter) Buchführung buche.
Die Frage ist ob meine Ausführungen so richtig sind bzw. was daran falsch ist:
Ich habe eine Telefonrechnung von 119 Euro brutto.
Für die Buchungen unterscheide ich in 100 Euro netto und 19 Euro VSt.
Die 100 Euro buche ich als Ausgabe auf das Konto "Ausgaben Telefon".
Ich setze sagen wir 30% Privatateil an, also buche ich als nächstes: 30 Euro auf ein Einnahmenkonto das heissen kann "Privatanteil Telefon".
Somit habe ich bei der Gewinnermittlung 100 Euro Ausgaben und 30 Euro Einnahmen und somit einen Verlust von 70 Euro. Diese 70 Euro sind praktisch mein betrieblicher Anteil der Gesamtrechnung.
Nun gibt es zwei unterschiedliche Herangehensweisen bzgl. der Umsatzsteuer je nachdem um welche Art von Buchung es sich handelt. Zb ist bei Bewirtungsbelegen die VSt zu 100% dem berieblichen Anteil zuzurechnen egal wie der Split des Privatanteils aussieht.
Anders bei Telefon.Hier ist bei einem 70/30 Split (siehe oben: 30% Privat und 70% Geschäftlich) auch mit der VSt. so zu verfahren. D.h. 70% der VSt. buche ich als betrieblichen Anteil und 30% als Privatanteil.
Stimmt das so?
Danke
Manuel
Es geht um den Privatanteil von zb Telefonrechnungen, Bewirtungsbelegen, etc - nicht um die gesetzlichen Regelungen wie viel man ansetzen darf sondern einfach nur darum wie ich das in meinem Buchhaltungsprogramm mit einfacher (nicht doppelter) Buchführung buche.
Die Frage ist ob meine Ausführungen so richtig sind bzw. was daran falsch ist:
Ich habe eine Telefonrechnung von 119 Euro brutto.
Für die Buchungen unterscheide ich in 100 Euro netto und 19 Euro VSt.
Die 100 Euro buche ich als Ausgabe auf das Konto "Ausgaben Telefon".
Ich setze sagen wir 30% Privatateil an, also buche ich als nächstes: 30 Euro auf ein Einnahmenkonto das heissen kann "Privatanteil Telefon".
Somit habe ich bei der Gewinnermittlung 100 Euro Ausgaben und 30 Euro Einnahmen und somit einen Verlust von 70 Euro. Diese 70 Euro sind praktisch mein betrieblicher Anteil der Gesamtrechnung.
Nun gibt es zwei unterschiedliche Herangehensweisen bzgl. der Umsatzsteuer je nachdem um welche Art von Buchung es sich handelt. Zb ist bei Bewirtungsbelegen die VSt zu 100% dem berieblichen Anteil zuzurechnen egal wie der Split des Privatanteils aussieht.
Anders bei Telefon.Hier ist bei einem 70/30 Split (siehe oben: 30% Privat und 70% Geschäftlich) auch mit der VSt. so zu verfahren. D.h. 70% der VSt. buche ich als betrieblichen Anteil und 30% als Privatanteil.
Stimmt das so?
Danke
Manuel