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Rückerstattung verbuchen

Verfasst: 18. Jan 2016, 20:21
von gringo
Sehr geehrte Community,

ich betreibe seit kurzem als Kleinunternehmer einen kleinen Onlinehandel über die Verkaufsplattform ebay.
Bezüglich meiner ersten Steuererklärung bin ich noch etwas verunsichert, was die Einnahme-Überschuss-Rechnung bzw. Eingaben/Ausgaben-Gegenüberstellung angeht.
Konkret frage ich mich, wie ich eine Rückerstattung bei Rücksendung einer Ware verbuche - vermutlich unter Einnahmen als "negative Einnahme"? Oder doch unter Ausgaben? Und muss ich dann zwingend eine "Storno-Rechnung" schreiben oder reicht es wenn ich einen Transaktionsnachweis der Bank für die Rückerstattung an meine ursprüngliche Rechnung anhefte?

Viele Grüße

Re: Rückerstattung verbuchen

Verfasst: 19. Jan 2016, 13:18
von schlauelia
Sie mindern die Einnahmen - ob eine Stornorechnung erforderlich ist, würde ich vom Kundenwunsch abhängig machen, steuerlich müsste der Nachweis der Zahlungsrückgabe genügen.
Lia.

Re: Rückerstattung verbuchen

Verfasst: 19. Jan 2016, 13:53
von gringo
Zunächst vielen Dank für die Antwort. Das würde mir sehr entgegenkommen wenn eine Stornorechnung nicht zwingend notwendig wäre.
Dass eine Rückerstattung die Einnahmen mindert, ist klar - ich weiß wie gesagt nur nicht ob ich es in den Einnahmen als negative Einnahme oder direkt in den Ausgaben buchen soll bzw. was davon die gängige Praxis ist...

Re: Rückerstattung verbuchen

Verfasst: 19. Jan 2016, 20:00
von schlauelia
nochmal: die Einnahmen werden gemindert - wieso soll das in die Ausgaben!
Lia

Re: Rückerstattung verbuchen

Verfasst: 20. Jan 2016, 09:50
von gringo
Ok und eine Stornorechnung ist definitiv nicht erforderlich wenn der Kunde sie nicht fordert? (Ware wird generell nur gegen Vorkasse verschickt)

Liebe Grüße