Zeile gezahlt. Vorsteuerbeträge EÜR - Kleinunternehmerregelung

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Christian K.
Beiträge: 1
Registriert: 9. Jan 2016, 10:14

Zeile gezahlt. Vorsteuerbeträge EÜR - Kleinunternehmerregelung

Beitrag von Christian K. »

Guten Tag,

ich habe folgende Situation: Ich habe mich zum Zeitpunkt der Gründung für die Kleinunternehmerregelung entschieden. Jetzt habe ich mich schonmal mit der EÜR befasst, weil ich doch die 17.500,- € überstiegen habe. Wenn ich mir das online-Formular ansehe, steht unter Ausgaben ein Feld "gezahlte Vorsteuerbeträge". Ich habe ja bei fast allen meinen Ausgaben VSt.-Beträge gezahlt. Als Kleinunternehmer erhalte ich diese ja nicht wieder. Muss ich die dennoch dort ausweisen? Oder Trage ich die Ausgaben in die entsprechenden Zeilen mit den Bruttobeträgen?

Grüße

Christian K.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Zeile gezahlt. Vorsteuerbeträge EÜR - Kleinunternehmerregelung

Beitrag von schlauelia »

nein, als Kleinunternehmer sind Einnahmen und Ausgaben immer brutto einzutragen!
Ab 2016 werden Sie aber umsatzsteuerpflichtig.
Lia
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