Guten Tag,
ich habe folgende Situation: Ich habe mich zum Zeitpunkt der Gründung für die Kleinunternehmerregelung entschieden. Jetzt habe ich mich schonmal mit der EÜR befasst, weil ich doch die 17.500,- € überstiegen habe. Wenn ich mir das online-Formular ansehe, steht unter Ausgaben ein Feld "gezahlte Vorsteuerbeträge". Ich habe ja bei fast allen meinen Ausgaben VSt.-Beträge gezahlt. Als Kleinunternehmer erhalte ich diese ja nicht wieder. Muss ich die dennoch dort ausweisen? Oder Trage ich die Ausgaben in die entsprechenden Zeilen mit den Bruttobeträgen?
Grüße
Christian K.
Zeile gezahlt. Vorsteuerbeträge EÜR - Kleinunternehmerregelung
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 9. Jan 2016, 10:14
-
- Beiträge: 2079
- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Zeile gezahlt. Vorsteuerbeträge EÜR - Kleinunternehmerregelung
nein, als Kleinunternehmer sind Einnahmen und Ausgaben immer brutto einzutragen!
Ab 2016 werden Sie aber umsatzsteuerpflichtig.
Lia
Ab 2016 werden Sie aber umsatzsteuerpflichtig.
Lia